Definition

Verminderung des Verbrauchs von Energie- oder Rohstoff-Ressourcen durch technische und konsumsteuernde Massnahmen einschließlich des Einsatzes erneuerbarer Ressourcen und Substitution herkömmlicher Brennstoffe durch Brennstoffe aus Müll oder Mitverbrennung von Abfällen in Industrieöfen oder Kraftwerken, sofern Energiegewinnung dabei ein Hauptzweck ist. Die isolierte Betrachtung der Weiterverwendung oder Wiederverwendung von Stoffen oder Materialien ist AB52 bzw AB53 zuzuordnen. Überschneidungen

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