Die Umweltchronik

Wichtige Umwelt-Ereignisse von 2013 bis 2013 Auswahl aufheben

  1. Am 5. November 2013 stimmte der Umweltausschuss des EU-Parlaments einem Entwurf über CO2-Grenzwerte für Transporter mit einem Gewicht bis zu 3,5 Tonnen zu. Der Vorschlag, der bereits informell mit den EU-Ministern abgestimmt wurde, sieht vor, dass Transporter, die ab 2020 zugelassen werden, durchschnittlich nur noch 147 Gramm CO2 je Kilometer ausstoßen dürfen. Heute sind es noch 203 Gramm. Der Entwurf betrifft jeden Hersteller in Europa, der jährlich mehr als 1.000 Transporter produziert.

  2. Am 4. November 2013 nahm die Europäische Kommission den Vorschlag an, der die Mitgliedstaaten verpflichtet, den Verbrauch an Tragetaschen aus leichtem Kunststoff zu reduzieren. Die Mitgliedstaaten können sich für Maßnahmen entscheiden, die ihrer Ansicht nach am besten geeignet sind, u. a. die Erhebung von Abgaben, die Festsetzung nationaler Verringerungsziele oder unter bestimmten Voraussetzungen der Erlass eines Verbots von Kunststofftaschen.

  3. Am 1. November 2013 endete die Jahreskonferenz der Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR) im australischen Hobart, ohne die Einrichtung von neuen Meeresschutzgebieten im Südpolarmeer. Verhandelt wurden Kompromissvorschläge, die deutlich weniger Fläche und Auflagen für die Schutzzonen vorsehen, als ursprünglich gefordert. Im Juli 2013 waren Sonderverhandlungen in Bremerhaven am Widerstand Russlands geschietert. Das vorgeschlagene Gebiet im Rossmeer wurde um 40 Prozent gekürzt: 1,34 Millionen km² wollten USA und Neuseeland noch als Schutzgebiet ausweisen, davon sollten 1,25 Millionen km² auch komplett fischereifrei bleiben. Der überarbeitete gemeinsame Vorschlag von Australien, Frankreich und der EU sah vor, im Osten der Antarktis sieben Zonen zu einem 1,63 Millionen km² großen Netz von Schutzgebieten zusammenzufassen.

  4. Der November 2013 war global der bisher wärmste November seit Beginn der Wetteraufzeichnungen 1880. Die globale Durchschnittstemperatur betrug nach Angaben des National Oceanic and Atmospheric Administration 13,7 Grad Celsius. Das sind 0,78 Grad Celsius über dem Durchschnitt des 20.Jahrhunderts.

  5. Das Landgericht Freiburg untersagte in einem Urteil vom 28. Oktober 2013 einem Versandhaus weiter Leuchtmittel mit einem zu hohen Quecksilbergehalt zu verkaufen. Klägerin war die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), die nach eigenen Angaben bei mehreren verschiedener Energiesparlampen der Pearl GmbH zum Teil deutliche Überschreitungen des gesetzlich erlaubten Grenzwerts für Quecksilber festgestellt hat. In einem Fall überschritt der gemessene Höchstwert mit 19 Milligramm (mg) den damals gesetzlich erlaubten Grenzwert um mehr als das Fünffache. Die DUH klagte wegen Verstoß gegen das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).

  6. Vom 22. bis zum 23. Oktober 2013 fand das erste Globale Forum zum Schutz der Schneeleoparden in der kirgisischen Hauptstadt Bischkek statt. Die offiziellen Vertreter der zwölf zentral- und südasiatischen Schneeleoparden-Verbreitungsstaaten und Artenschützer aus der ganzen Welt einigten sich auf die „Bischkek-Deklaration“ zur Erhaltung der Schneeleoparden und auf das „Global Ecosystem Snow Leopard Recovery Program“ (GSLEP). Die Vereinbarungen zielen darauf ab, Wilderei einzudämmen, Landschaften zu erhalten, die Bewohner von Berggemeinden zu unterstützen und auf Bedrohungen durch den Klimawandel zu reagieren. Eine wesentliche Maßnahme des globalen Schutzprogramms für die vom Aussterben bedrohten Großkatzen ist es, bis zum Jahr 2020 insgesamt 20 Lebensräume mit jeweils mindestens 100 Schneeleoparden im zeugungsfähigen Alter zu identifizieren und besonders zu schützen. Dies wird durch das globale Arbeitssekretariat des Forums gewährleistet, das bis Ende 2018 seinen Sitz in Bischkek haben wird.

  7. Zum Tag der Allee am 20. Oktober 2013 hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Allee des Jahres 2013 gekürt. Mit der Prämierung der "Allee des Jahres" will der BUND auf die deutschlandweite Gefährdung von Alleenbäumen aufmerksam machen. Ausgezeichnet wurde eine Allee in Nordrhein-Westfalen, die Allee zwischen Augustdorf und Schlangen-Oesterholz am Teutoburger Wald in Nordrhein-Westfalen steht. Sie ist beispielhaft für die Bedeutung von älteren Alleen für die Artenvielfalt. Die Linden der Allee bieten durch Blüte und Höhlenbildung einer Vielzahl von Insekten, Fledermäusen und Vögeln einen Lebensraum.

  8. Das russische Unternehmen Gazprom gab am 20. Dezember 2013 bekannt, dass es das erste Öl über die Ölplattform Prirazlomnaya in der Petschorasee fördert.

  9. Eine Metastudie, die am 18. Oktober 2013 im Fachmagazin Science veröffentlicht wurde, beschäftigt sich mit der Frage, wie viele Bäume und wie viele Baumarten im Amazonasgebiet vorkommen. Die Untersuchung kommt zum Ergebnis, dass es über 16.000 Baumarten im Amazonas-Regenwald gibt. Durch die Analyse von 1.170 Studien konnten Forscher zum ersten Mal einen Überblick über das 6 Mio. km2 große Gebiet gewinnen. Das untersuchte Gebiet erstreckt sich über das Amazonasbecken und das Hochland von Guayana und schließt Regionen der Länder Brasilien, Peru, Kolumbien, Guyana, Suriname und Französisch-Guayana ein. Insgesamt stehen dort auf einer Fläche, die fast der doppelten Fläche der EU entspricht, etwa 390 Milliarden Bäume. Die Wissenschaftler schätzen, dass die Hälfte der Bäume zu den 226 häufigsten Arten gehört. Etwa 11.000 der bekannten Baumarten machen dagegen nur 0,1 Prozent des gesamten Bestandes aus.

  10. In der EU ist die schlechte Luftqualität Hauptursache umweltbedingter vorzeitiger Todesfälle. Mit den am 18. Dezember 2013 verabschiedeten neuen Maßnahmen zur Verringerung der Luftverschmutzung reagiert die Kommission auf diese Situation. Das verabschiedete Paket setzt sich aus mehreren Teilen zusammen. Dazu gehören: ein neues Programm „Saubere Luft für Europa“, eine überarbeitete Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen mit strengeren nationalen Emissionshöchstmengen für die sechs wichtigsten Schadstoffe und ein Vorschlag für eine neue Richtlinie zur Verringerung der Verschmutzung durch mittelgroße Feuerungsanlagen. Durch das Maßnahmenpaket zur Luftqualität sollen bis 2030 im Vergleich zu einem Szenario, bei dem alles beim Alten bleiben würde, schätzungsweise: 58000 vorzeitige Todesfälle vermieden werden, 123 000 km² von Ökosystemen vor übermäßiger Stickstoffbelastung bewahrt werden, 56 000 km² Natura-2000-Schutzgebiete vor übermäßiger Stickstoffbelastung bewahrt werden, 19 000 km² von Waldökosystemen vor der Versauerung bewahrt werden. Das verabschiedete Paket ist das Endergebnis einer umfassenden Überprüfung der EU-Politik zur Luftqualität, die Anfang 2011 eingeleitet wurde.

  11. Kommerzielle Aktivitäten zur Düngung der Meere sind ab sofort international verboten – erlaubt sind lediglich bestimmte Forschungsvorhaben. Das beschlossen die Vertragsstaaten des Londoner Protokolls am 18. Oktober 2013. Die Vertragsstaaten müssen nun vor Beginn von Meeresdüngungs- und anderen Geo-Engineering-Aktivitäten sicherstellen, dass tatsächlich geforscht wird und nachteilige Umweltwirkungen ausgeschlossen sind. Die 43 Vertragsstaaten vereinbarten auch, neben der Meeresdüngung weitere marine Geo-Engineering-Maßnahmen der staatlichen Kontrolle zu unterstellen. Alle Neuregelungen treten allerdings erst in Kraft, wenn sie von Zwei-Dritteln der Vertragsstaaten ratifiziert werden.

  12. Am 17. Oktober 2013 verklagte die Europäische Kommission Deutschland wegen einer Lücke in seinen Rechtsvorschriften über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Nach EU-Recht müssen die Mitgliedstaaten für Beschlüsse, die im Kontext der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung und der Richtlinie über Industrieemissionen gefasst wurden, ein rechtliches Überprüfungsverfahren sicherstellen. Die Kommission ist besorgt, dass die Lücken, die im deutschen Recht in diesem Bereich offenbar bestehen, den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu den Gerichten beeinträchtigen könnten. Auf Empfehlung des EU-Umweltkommissars Janez Potočnik verklagt die Kommission Deutschland daher jetzt vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.

  13. Am 17. Oktober 2013 wurde Luftverschmutzung von der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC), eine Einrichtung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) offiziell als Krebsursache eingestuft.

  14. Das Alfred-Wegener-Institut (AWI) stellte am 17. Oktober 2013 die Ergebnisse einer Untersuchung über die Auswirkung des Klimawandels auf den Atlantischen Kabeljau vor. Der Atlantische Kabeljau sind im Zuge des Klimawandels so weit Richtung Norden gewandert, dass er inzwischen sogar in den Gewässern Spitzbergens in großen Mengen vorkommt. Zu diesem Ergebnis kommen Biologen nach einer Expedition im August 2013 in jenes arktische Meeresgebiet, das einst vom Polardorsch dominiert wurde. Die Wissenschaftler wollen jetzt untersuchen, ob es zwischen den beiden Dorscharten zu einem Konkurrenzkampf kommt und welche sich besser an die veränderten Lebensbedingungen in der Arktis anpassen kann.

  15. Nachdem der Bundesrat der Novelle zur Energieeinsparverordnung (EnEV) am 11. Oktober 2013 nur unter Auflagen zugestimmt hatte, beschloss das Bundeskabinett am 16. Oktober 2013 die endgültige Fassung mit den vom Bundesrat vorgesehenen Änderungen. Kernelement der Novelle ist eine Anhebung der Effizienzanforderungen für Neubauten um einmalig 25 Prozent ab 1. Januar 2016. Bestandsgebäude sind von diesen Verschärfungen ausgenommen. Zudem wird die Bedeutung des Energieausweises als Informationsinstrument für die Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt.

  16. Rund 90 Prozent der Bevölkerung europäischer Großstädte sind gefährlichen Luftschadstoffen ausgesetzt. Zu diesem Ergebnis kommt der Bericht „Luftqualität in Europa 2013" der Europäischen Umweltagentur (EEA), der am 15. Oktober 2013 veröffentlicht wurde. Der EEA-Bericht zeigt auf, dass zwischen 2009 und 2011 96 Prozent der Stadtbevölkerung Feinstaubbelastungen ausgesetzt waren, die von der Weltgesundheitsorganisation WHO als gesundheitsschädlich eingestuft werden. 98 Prozent der Großstädter waren von überhöhten Ozonwerten betroffen.

  17. Nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat am 11. Oktober 2013 in Berlin einer Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu. Mit ihrer Zustimmung zur Novelle hat die Länderkammer jedoch zahlreiche Auflagen verknüpft. Die EnEV schreibt energetische Mindeststandards für Gebäude fest. Die Novelle sieht vor, den höchstzulässigen Primärenergiebedarf der Häuser 2014 und 2016 um je 12,5 Prozent abzusenken – das heißt insgesamt in den nächsten drei Jahren um 25 Prozent. Zudem müssen Immobilienanzeigen künftig mit einer Einordnung der Gebäude in Energieeffizienzklassen Auskunft über den energetischen Zustand der Gebäude geben.

  18. Am 11. Oktober 2013 bestätigte das französische Verfassungsgericht ein Gesetz, das die Förderung von Schiefergas und -öl verbietet. Der Verfassungsrat in Paris beurteilte das entsprechende Verbotsgesetz als verfassungskonform. Die Firma Schuepbach Energy, die Konzessionen für Sondierbohrungen besass, die im September 2011 annulliert worden waren, klagte, dass ein absolutes Verbot eine unverhältnismässige Vorsichtsmassnahme sei. Dem hat das Gericht angesichts der Gefahren, die Fracking für den Schutz der Umwelt und des Gemeinwohls darstelle, widersprochen.

  19. Am 10. Oktober 2013 unterzeichnete die Bundesrepublik Deutschland die neue Quecksilber-Konvention der Vereinten Nationen. Die sogenannte "Minamata-Konvention" zur Eindämmung von Quecksilberemissionen wurde mit dem Abschluss der Zeichnungszeremonie von zahlreichen Staaten, darunter Brasilien, China, Südafrika und Mexiko, sowie der EU gezeichnet. Ziel des Abkommens ist es, den Ausstoß von Quecksilber weltweit einzudämmen und so Menschen und Umwelt vor dieser gefährlichen Substanz zu schützen. So soll die Eröffnung neuer Quecksilberminen in den Vertragsstaaten verboten werden. Die Verwendung von Quecksilber in der Industrie wird erheblich eingeschränkt. Für die Lagerung und Behandlung von quecksilberhaltigen Abfällen soll es Mindeststandards geben. Die Konvention sieht zudem einen Überwachungsmechanismus vor, der die Einhaltung der Anforderungen sichern soll.

  20. Vom 9.-11. Oktober 2013 fand im japanischen Minamata und Kumamoto eine Konferenz zur Unterzeichnung der Quecksilber-Konvention der Vereinten Nationen statt.

  21. Das Europäische Parlament schlug am 9. Oktober 2013 vor, dass vor jedem Fracking-Projekt zwangsläufig eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden muss. Dies soll explizit in die neue Umweltverträglichkeitsprüfungs-Richtlinie aufgenommen werden. Die Europa-Abgeordneten schlugen zudem Maßnahmen vor, um Interessenskonflikte auszuschließen; die Öffentlichkeit soll umfassend informiert werden und über den Ablauf der Projekte auf den Laufenden gehalten werden.

  22. Am 8. Oktober 2013 entschied der Gerichtshof der Europäischen Union, dass die EU-Kommission Informationen über die Zusammensetzung zugelassener Pestizide und Herbizide veröffentlichen muss. Damit gab das Gericht einer Klage des Pesticid Action Network (PAN) Europe und von Greenpeace Niederlande recht. 2011 hatte die EU-Kommission den beiden Umweltorganisationen den Zugang zu Berichten über die Zusammensetzung des Herbizids Glyphosat verwehrt.

  23. Mit über 500 Forschenden entsteht in Sachsen und Sachsen-Anhalt eines der größten Zentren für Wasserforschung in Europa: Das Center for Advanced Water Research (CAWR). Der Kooperationsvertrag wurde am 8. Oktober 2013 von der Technischen Universität Dresden und dem Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) unterzeichnet. Beide Partner wollen durch das neue Zentrum ihre bereits bestehenden Kapazitäten bündeln, um so gemeinsam zur Lösung globaler Probleme der integrierten Wasserbewirtschaftung beizutragen.

  24. Am 8. Oktober 2013 beschloss das Regierungskabinett des Landes Baden-Württemberg den Gesetzentwurf zur Errichtung eines Nationalparks im Schwarzwald.

  25. Eine Studie, die eine deutsche Forschergruppe am 7. Oktober 2013 in der Zeitschrift Current Biology veröffentlichte, zeigt auf, dass Süßwasser-Ökosysteme durch Plastikmüll ebenso stark belastet sind wie die Weltmeere. Die Wissenschaftler warnen vor den bisher wenig beachteten gesundheitlichen Gefahren und fordern verstärkte Kontrollen. Als Fallbeispiel für ein regionales Süßwasser-Ökosystem wurde der Gardasee untersucht. Da er sich direkt unterhalb der Alpen erstreckt, erwarteten die Forscher, hier eine vergleichsweise geringe Wasserverschmutzung durch Plastikmüll – vor allem durch kleinste Partikel, so genanntes Mikroplastik – anzutreffen. Umso überraschender war das Ergebnis, dass Kunststoffpartikel mit einer Größe von weniger als 5 Millimetern im Uferbereich des Sees teilweise genauso dicht verstreut sind wie an Meeresstränden.

  26. Der WWF reichte am 7. Oktober 2013 bei der nationalen Kontaktstelle der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in Großbritannien Beschwerde gegen die britische Ölfirma Soco International PLC eingereicht. Die Naturschutzorganisation wirft dem Unternehmen vor, durch ihre Pläne zur Erkundung und Förderung von Ölvorkommen im Virunga Nationalpark die Umwelt- und Menschenrechtsrichtlinien der OECD systematisch zu unterlaufen und damit dort lebende Menschen und Tiere bewusst großer Gefahren auszusetzen. Der WWF fordert Soco auf, die Suche nach Öl in Afrikas ältestem Nationalpark sofort einzustellen.

  27. Am 3. Oktober 2013 gab das ecuadorianische Parlament seine Zustimmung für Ölbohrungen im Yasuni-Nationalpark im Amazonas. Nach rund zehnstündiger Debatte votierte der Kongress in Quito mit 108 zu 25 Stimmen für einen entsprechenden Vorschlag von Präsident Rafael Correa.

  28. Am 30. September 2013 unterzeichneten die Europäische Union und Indonesien ein historisches Handelsabkommen. Es soll zur Beendigung des Handels mit Holz aus illegalem Einschlag beitragen. Im Rahmen des Abkommens werden nur nachweislich legal erzeugte Holz und Holzprodukte in die EU ausgeführt.

  29. Der Weltklimarat IPCC veröffentlichte in Stockholm den Fünften Sachstandsbericht (AR5)5. Der AR5 besteht aus den Beiträgen der drei IPCC-Arbeitsgruppen und einem übergreifenden Synthesebericht. Der am 27. September 2013 vorgestellte Teilbericht 1 beschäftigt sich mit den naturwissenschaftlichen Grundlagen des Klimawandels.

  30. Auch in Landschaftsschutzgebieten dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Windräder aufgestellt werden. Das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof am 27. September 2013 in München entschieden. Die Richter wiesen damit eine Popularklage aus dem Landkreises Starnberg ab. Anlass der Klage ist eine Verordnung des oberbayerischen Landkreises Starnberg, mit der die Kommunalpolitiker die Errichtung von Windrädern auch in Landschaftsschutzgebieten möglich machen wollen.

  31. Die japanische Regierung ordnete die Stilllegung der letzten beiden Reaktorblöcke 5 und 6 des beschädigten Atomkraftwerks Fukushima an. Insgesamt bestand das AKW aus sechs Blöcken, wovon vier bei der Katastrophe im März 2011 zerstört wurden. Nach einem dreistündigen Rundgang am 19. September 2013 über das Gelände der Atomanlage verkündete der japanische Ministerpräsident Shinzo Abe die Entscheidung.

  32. Mit einer Festveranstaltung in Venlo würdigte man am 19. September 2013 das 50-jährige Bestehen der Ständige Deutsch-Niederländische Grenzgewässerkommission. Die Kommission wurde durch den Grenzvertrag von 1960 gegründet. Sie tagte erstmals im Dezember 1963 im niederländischen Zwolle. Grenzgewässer sind zum Beispiel die Flüsse Vechte, die Rur oder die Grenzaa. Anfangs stand die Wassermengenbewirtschaftung im Vordergrund der gemeinsamen Aktivitäten, etwa die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses. Später kümmerten sich die Mitglieder auch gemeinsam um die Ursachen und die Bekämpfung von Wasserverunreinigungen. Durch das Ems-Dollart-Umweltprotokoll von 1996 wurde die Zusammenarbeit im Bereich des Gewässer- und Naturschutzes in der Emsmündung ausgeweitet. Der Schutz der Gewässer als Ökosysteme und der Beitrag der Grenzkommission zur Umsetzung entsprechender europäischer Richtlinien, beispielsweise der Wasserrahmenrichtlinie, haben in den vergangenen Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen.

  33. Nach einer Protestaktion von Greenpeace-Aktivisten in der Arktis stürmte am 19. September 2013 die russischen Küstenwache das Greenpeace-Schiff Arctic Sunrise. Nach Angaben der Umweltorganisation seilten sich mit Maschinenpistolen bewaffnete Männer von einem Hubschrauber auf das Schiff ab und enterten das Schiff, obwohl sich die Artic Sunrise außerhalb russischen Hoheitsgebietes in internationalen Gewässern befand.

  34. Am 18. September 2013 nahm Russlands Küstenwache zwei Greenpeace-Aktivisten während einer Protestaktion fest, weil diese die arktische Ölbohrplattform Prirazlomnaya des staatlichen Energie-Konzerns Gazprom geentert hatten. Die Aktivisten sind mit Schlauchbooten vom Greenpeace-Schiff "Arctic Sunrise" aufgebrochen und hatten sich an Seilen auf die Plattform in der Petschorasee gehangelt, teilte die Umweltorganisation Greenpeace mit.

  35. Am 15. September 2013 marschierte ein riesiger mechanischer Eisbär in der Größe eines Doppeldeckerbusses zusammen mit rund 3000 Menschen durch die britische Hauptstadt. Die tonnenschwere Marionette wurde durch 15 Puppenspielern gesteuert und zusätzlich von 20 Freiwillige mit Seilen gelenkt. Der Marsch startete in der Nähe des Parlaments und lief über die Westminster-Brücke bis zum Shell-Hauptquartier. Dort fand eine Protestveranstaltung zum Schutz der Arktis statt. Entstanden ist die Marionette bei Greenpeace-Großbritannien. Rund zwei Monate hatten Konstrukteure und Arbeiter gebraucht, um den Eisbären aus Stahlträgern, Holz, Segeltuch, einer LKW-Achse und diversen anderen Teilen zusammenzusetzen. In Auroras Fell finden sich die Namen aller bisherigen Arktis-Schützer. Die Parade in London war Teil einer globalen Protestaktion.

  36. Die deutschen Umweltverbände forderten am 13. September 2013 Bundesumweltminister Peter Altmaier auf, sich für den Schutz der Schweinswale beim Ausbau der Offshore-Windenergie einzusetzen. Das sogenannte Schallschutzkonzept soll nach Auffassung der Verbände auch gegen die Widerstände der Windkraftlobby noch vor der Bundestagswahl veröffentlicht werden. Mehr als zwei Jahre verhandelten Vertreter/innen aus Politik, Wirtschaft und Naturschutz, wie die Anforderungen der Energiewende am Beispiel der Offshore-Windkraft mit den bestehenden Verpflichtungen des Naturschutzrechts zu vereinbaren sind. Der Entwurf für ein "Konzept für den Schutz der Schweinswale vor Schallbelastungen bei der Errichtung von Offshore-Windparks in der deutschen Nordsee" gibt den Rahmen für den weiteren Ausbau vor. Das Konzept legt Schallgrenzwerte, räumliche Belastungsgrenzen und technische Maßnahmen zur Lärmreduktion fest. Anfang August 2013 sollte Bundesumweltminister Peter Altmaier das Papier vorstellen. Die Stiftung Offshore-Windenergie wies die Vorwürfe zurück, eine Blockadehaltung gegenüber dem Schallschutzkonzept einzunehmen.

  37. In einer am 11. September 2013 verabschiedeten Resolution forderten die Abgeordneten neue Vorschriften zur dringenden Rettung des Europäischen Aalbestands, der in den letzten 30 Jahren um 95% zurückgegangen ist. Die Abgeordneten drängen die Europäische Kommission, einen Gesetzentwurf bis spätestens Ende März 2014 vorzulegen und verlangen Sanktionen gegen Mitgliedstaaten, die die nötigen Daten zur Bewertung des Bestands zu langsam bereitstellen. Die Resolution wurde wurde mit 427 Stimmen angenommen, bei 249 Gegenstimmen und 25 Enthaltungen. Der Rückgang des Europäischen Aalbestands hat verschiedene Gründe. Dazu gehören Überfischung, Umweltverschmutzung, Wanderungshindernisse an den Flüssen oder sogar Änderungen der Meeresströmungen. Aale wandern vom Meer die Flüsse hinauf und zum Laichen wieder zurück ins Meer. Alle Versuche, Aale kommerziell zu züchten, sind bisher fehlgeschlagen.

  38. Am 11. September 2013 verabschiedeten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments Maßnahmen, um die Herstellung herkömmlicher Biokraftstoffe zu begrenzen und die Umstellung auf eine neue Produktgeneration aus anderen Quellen wie zum Beispiel Algen oder bestimmte Arten von Abfällen zu beschleunigen.

  39. Am 9. September 2013 schlug die Europäische Kommission neue Rechtsvorschriften vor, um die rasch wachsende Bedrohung durch invasive Arten zu verhindern und einzudämmen. Mit dem Vorschlag soll auf die zunehmenden wirtschaftlichen, ökologischen und politischen Probleme reagiert werden, die diese invasiven Arten mit sich bringen. Im Mittelpunkt des Vorschlags steht eine Liste invasiver gebietsfremder Arten von EU-weiter Bedeutung. Die Liste wird zusammen mit den Mitgliedstaaten unter Heranziehung von Risikoabschätzungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen erstellt. Bestimmte Arten werden in der EU verboten werden, so dass deren Einfuhr, Erwerb, Verwendung, Freisetzung und Verkauf hier nicht mehr möglich sein werden. Während des Übergangszeitraums werden besondere Maßnahmen ergriffen, um Fragen im Zusammenhang mit Händlern, Züchtern oder Tierhaltern zu berücksichtigen.

  40. Im September 2013 durchquerte ein Großfrachter die Nordwestpassage durch die Arktis um Kohle von Vancouver in Kanada nach Pori in Finnland zu transportieren. Der Frachter Nordic Orion verließ den Hafen in Vancouver am 6. September 2013 und erreichte sein Ziel am 29. September 2013.