Zeitangabe

Zeitpunkt
2013-10-28

Beschreibung

de

Das Landgericht Freiburg untersagte in einem Urteil vom 28. Oktober 2013 einem Versandhaus weiter Leuchtmittel mit einem zu hohen Quecksilbergehalt zu verkaufen. Klägerin war die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), die nach eigenen Angaben bei mehreren verschiedener Energiesparlampen der Pearl GmbH zum Teil deutliche Überschreitungen des gesetzlich erlaubten Grenzwerts für Quecksilber festgestellt hat. In einem Fall überschritt der gemessene Höchstwert mit 19 Milligramm (mg) den damals gesetzlich erlaubten Grenzwert um mehr als das Fünffache. Die DUH klagte wegen Verstoß gegen das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).

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