Ereignisse Chronologisch
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Nach dem Dammbruch an einer Eisenerzmine in Brasilien mit mindestens 186 Toten ist die Konzentration von Schwermetallen im Fluss Paraopeba so hoch, dass Leben von Pflanzen und Tieren nicht mehr möglich ist. 112 Hektar Urwald wurden zerstört. In seinem Wasser befinden sich auf einer Länge von gut 300 Kilometern unter anderem Schwermetalle wie Kupfer in einer Menge, die weit über dem gesetzlich erlaubten Wert liegt. Der Damm an der Mine Córrego do Feijão des Konzerns Vale war am 25. Januar geborsten, rund zwölf Millionen Kubikmeter rötlichen Schlamms ergossen sich über die Stadt Brumadinho (Bundesstaat Minas Gerais) und Teile angrenzender Siedlungen. Viele Menschen werden immer noch vermisst. Der Zivilschutz von Minas Gerais setzte am Donnerstag die Zahl der offiziell bestätigten Toten auf 186 hoch, weitere 122 Menschen gelten mehr als einen Monat nach der Tragödie noch als vermisst. Die brasilianische Justiz ermittelt. (Stand 01.03.2019)
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Am 1. Januar 2019 wird in Deutschland die derzeit geltende Verpackungsverordnung (VerpackV) durch das Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes (VerpackG)) vollumfänglich abgelöst. Es kommen neue Verpflichtungen und die 'Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister' hinzu. Diese hat vor allem die Aufgabe, ein öffentliches Register von Herstellern und Inverkehrbringern von Verpackungen einzurichten und zu führen.
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Am 2. Juni 2017 erhielt die norwegische Stadt Oslo den Titel „Grüne Hauptstadt Europas 2019“ von der Europäische Kommission in Essen verliehen. Die Preisverleihung fand im Rahmen der europäischen Grünen Woche statt.
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Der "Urgenda Climate Case 2015" gegen die niederländische Regierung war der erste in der Welt, in dem die Bürger ihre Regierung zur Verantwortung gezogen haben, weil sie zuwenig gegen gefährlichen Klimawandel beigetragen hat. Am 24. Juni 2015 entschied das Bezirksgericht Den Haag, dass die Regierung ihre Treibhausgasemissionen bis Ende 2020 um mindestens 25% senken muss (im Vergleich zu 1990). Das Urteil verlangte von der Regierung, sofort wirksamere Maßnahmen gegen den Klimawandel zu ergreifen. Nachdem im September 2015 die niederländische Regierung gegen das Urteil Einspruch eingelegt hatte, ist nun am 9. Oktober 2018 der Einspruch vom Zivilgericht von Den Haag zurückgewiesen worden. Das niederländische Wirtschaftsministerium schließt eine Revision nicht aus. Jedoch 25 Prozent weniger Treibhausgasen zu emittieren, kann nach Angaben des Ministeriums 2020 erreicht werden.
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Schiffskollision vor Korsika: Am Sonntag 7. Oktober 2018 ist vor Korsika - etwa 28 Kilometer vor der Halbinsel Cap Corse im Norden Korsikas - die tunesische RoRo-Fähre "Ulysse" dem ankernden zyprischen Containerschiff "CSL Virginia" (Gross Tonnage: 54592) in die Seite gefahren. Etwa 600 Tonnen Schiffstreibstoff sind ausgelaufen. Es hat sich ein 20 km langer und 300-400m breiter Ölfilm gebildet (10.10.2018). Der Ölteppich droht auf die korsische Küste zuzutreiben. Die Kollision ereignete sich im einzigen Walschutzgebiet des Mittelmeeres. "Pelagos" ist ein grenzübergreifendes Schutzgebiet für Wale und Delfine. Zehn Tage nach der Kollision wurden Ölreste an südfranzösischen Stränden angespült (Saint-Tropez und zwei Nachbarkommunen).
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Im Windpark "Alpha Ventus" (vor Borkum) hat sich die Hülle einer Gondel einer Windkraftanlage gelöst und ist ins Meer gestürzt. Der Vorfall ereignete sich am 6. April 2018. Das sieben mal zwölf Meter große Teil war auf der Wasseroberfläche der Nordsee zerbrochen. Wie sich die Hülle der Gondel lösen konnte, wollen Fachleute vor Ort klären. Auch die Bundespolizei untersucht den Fall. Fünf weitere Anlagen des gleichen Typs befinden sich vorsichtshalber im Leerlauf. "Alpha Ventus" hat als erster deutscher Offshore-Windpark 2010 seinen Betrieb aufgenommen. Neben EWE sind auch die Energieversorger E.ON und Vattenfall an dem Testfeld beteiligt. Erst Ende April 2018 stellte sich heraus, dass nicht nur die Verkleidung, sondern ein Teil des gesamten Maschinenhauses der Anlage mit der Kennung AV07 abgebrochen war. Mitte Mai war klar, dass gebrochene Haltebolzen des Gondelträgers für den Unfall verantwortlich waren.
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Wahrscheinlich am 29. März 2018 schlug eine Pipeline für Rohöl vor der Küste der Hafenstadt Balikpapan leck. Eine unbekannte Menge Rohöl floss in das Meer an der Ostküste Borneos. Laut indonesischer Regierung ist die Küste auf einer Länge von 60 Kilometern betroffen; 34 Hektar Mangrovenwald wurden durch das Öl beschädigt. Nach offiziellen Angaben gelangte das Öl aus der Pipeline des staatlichen Energiekonzern Pertamina in die Küstengewässer. Als Gegenmaßnahme zündeten Arbeiter den entstandenen Ölteppich an, um dessen weitere Ausbreitung zu bremsen. Bei den daraufhin nötig gewordenen Löscharbeiten starben zwischen dem 31. März und 1. April 2018 mindestens fünf Menschen. Hunderte von Anwohnern des Strandabschnittes litten unter der starken Rauchentwicklung. Symptome sind Atemnot und Übelkeit. Laut den indonesischen Behörden kamen zahlreiche Fische und andere Meerestiere durch das Öl um. Auch Individuen geschützte Arten wie Seekühe und Delfinearten starben. (Seite „Ölpest vor Borneo“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 13. Juni 2018, 23:55 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=%C3%96lpest_vor_Borneo&oldid=178296460 (Abgerufen: 11. Oktober 2018, 19:46 UTC) )
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Die Sanchi (chin. lit. "Maulbeerbaumglück") war ein unter panamaischer Flagge fahrender Tanker der staatlichen iranischen Ölgesellschaft NIOC. Das Schiff geriet am 6. Januar 2018 nach einer Kollision mit dem chinesischen Massengutfrachter CF Crystal vor der Küste Chinas in Brand und sank am 14. Januar 2018 ungefähr 160 Seemeilen vor Shanghai im Ostchinesischen Meer. Zum Zeitpunkt der Kollision war die Sanchi mit 136.000 Tonnen Leichtöl (Ölkondensat) beladen. Nach dem Untergang trat Öl aus dem Tanker aus. Es bildete sich zunächst ein mehrere Quadratkilometer großer Ölteppich. Drei Tage nach dem Untergang gab es zwei Ölteppiche mit 40 bzw. 69 km² Fläche. Eine Woche nach dem Untergang hatte sich der Ölteppich auf über 300 km2 verdreifacht.
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Am 22. Juni 2016 erhielt die niederländische Stadt Nijmegen die Auszeichnung "Grüne Hauptstadt Europas 2018". Die Entscheidung wurde in Ljubljana bekannt gegeben.
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Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und sein bayerischer Partner LBV, Landesbund für Vogelschutz, haben den Star (Sturnus vulgaris) zum „Vogel des Jahres 2018“ gewählt. Auf den Waldkauz, Vogel des Jahres 2017, folgt damit ein Singvogel. Der Bestand des Stars in Deutschland schwankt jährlich zwischen 3 und 4,5 Millionen Paaren, je nach Nahrungsangebot und Bruterfolg im Vorjahr. Das sind zehn Prozent des europäischen Starenbestandes, der bei 23 bis 56 Millionen liegt. Trotzdem ist der schillernde Geselle ein typisches Beispiel für den stillen Rückgang der häufigen Vogelarten, denn sein Bestand nimmt stetig ab. In der aktuellen deutschlandweiten Roten Liste ist der Star sogar direkt von „ungefährdet“ (RL 2007) auf „gefährdet“ (RL 2015) hochgestuft worden, ohne auf der Vorwarnliste zu stehen. Gründe für seinen Rückgang sind der Verlust und die intensive Nutzung von Weiden, Wiesen und Feldern, auf denen der Star nicht mehr genug Würmer und Insekten zum Fressen findet. Werden Nutztiere nur im Stall gehalten, fehlt der Mist, der Insekten anlockt. Biozide und Agrochemikalien vernichten zudem weitere Nahrungstiere. Beerentragende Hecken zwischen den Feldern sucht man vielerorts ebenfalls vergebens. Geeignete Nistplätze fehlen dort, wo alte Bäume mit Bruthöhlen entfernt werden.
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Die BUND NRW Naturschutzstiftung hat gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Rheinisch-Westfälischer Lepidopterologen e.V. den „Großen Fuchs“ (Nymphalis polychloros) zum Schmetterling des Jahres 2018 gekürt. Mit der Auszeichnung möchte die Stiftung auf die schlechte Überlebensprognose der Schmetterlingsart aufmerksam machen. In Deutschland steht der „Große Fuchs“ auf der Vorwarnliste der bedrohten Tiere; in Nordrhein-Westfalen ist er vom Aussterben bedroht.
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Der Schwarze Schnurfüßer (Tachypodoiulus niger) wurde vom britischen Zoologen William Elford Leach erstmals im Jahr 1815 beschrieben. Die Tiere können ganzjährig in Naturhöhlen, Bergwerksstollen und Felsenkellern gefunden werden, wo sie standortbezogen auch feste Populationen bilden. Diese Tatsache führte dazu, dass diese Tausendfüßerart zum „Höhlentier 2018“ gewählt wurde. Der Schwarze Schnurfüßer steht für eine große Zahl von Tierarten, die auf geschützte und frostfreie Rückzugsorte unter Tage angewiesen sind. Beim Schwarzen Schnurfüßer handelt es sich um eine 20 bis 50 mm lange Tausendfüßerart, die zur Tierklasse der Doppelfüßer (Diplopoda) und hier zur Familie der Schnurfüßer (Julidae) gehört.
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Die Ess-Kastanie ist Baum des Jahres 2018. Bei der Ausrufung am 26. Oktober im Berliner Zoo durch die Baum des Jahres Stiftung, pflanzte Dr. Silvius Wodarz gemeinsam mit der frischgebackenen Deutschen Baumkönigin 2018 Anne Köhler den Jahresbaum. Schirmherr Minister Peter Hauk (MdL) freut sich auf ein wegweisendes Jahr für die Ess-Kastanie. Das Kuratorium Baum des Jahres schlug den Jahresbaum vor. Die Ess-Kastanie ist in Deutschland nicht heimisch, gedeiht jedoch auf warmen Standorten. Häufig findet man sie als Park- und Gartengewächs. Obwohl der Name es zunächst nahelegt, haben Ess- und Rosskastanie wenig gemein: Während die Ess-Kastanie eng mit Buchen und Eichen verwandt ist, gehört die Rosskastanie zu den Seifenbaumgewächsen. Die fälschlich vermutete Verwandtschaft begründet sich wohl darin, dass beide Arten im Herbst zunächst von stacheligen Kugeln umhüllte, mahagonibraune Früchte hervorbringen. Die Ess-Kastanie ist seit 1989 der dreißigste Jahresbaum.
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Die Loki Schmidt Stiftung hat am 25. Oktober 2017 den Langblättrigen Ehrenpreis (Veronica maritima) zur Blume des Jahres 2018 gekürt, um für den Schutz der Lebensvielfalt unserer Flussauen zu werben. Er wächst an den Rändern von Flüssen und Bächen sowie in lichten Auenwäldern.
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Zur Orchidee des Jahres 2018 ist mit der Torfmoos-Fingerwurz (Dactylorhiza spagnicola) ein Spezialist gewählt worden, welcher nur in intakten, sauren und nährstoffarmen Moorstandorten zu finden ist. Moore sind in Deutschland so selten anzutreffen dass sie unter besonderem Schutz stehen. Um für die Bedeutung der Moore zu werben und gleichzeitig die besondere Schutzwürdigkeit dieser Orchidee zu betonen, kürten die Mitglieder der Arbeitskreise Heimischer Orchideen aus den Bundesländern im thüringischen Arnstadt in ihrer diesjährigen Jahrestagung die Torfmoos-Fingerwurz zur Orchidee des Jahres.
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Mit dem Wiesen-Champignon stellt die Deutsche Gesellschaft für Mykologie den wild wachsenden Verwandten des Zucht-Champignons als „Pilz des Jahres 2018“ vor. Der weit verbreitete Wiesen-Pilz verliert leider durch die intensive Grünlandnutzung mit immensen Stickstoffüberschüssen in Deutschland viele seiner Lebensräume. Der Wiesen-Champignon oder auch Feld-Egerling (Agaricus campestris) ist ein sehr beliebter Speisepilz, der als Lebensraum naturverträglich bewirtschaftetes Grünland benötigt. Der Pilz ist eine von mehr als 60 Champignon-Arten in Deutschland.
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Die Fransen-Nabelflechte, Umbilicaria cylindrica, ist die Flechte des Jahres 2018. Sie siedelt direkt auf nacktem, kalkfreiem Silikatfels, vorzugsweise an schrägen bis senkrechten Partien von Felsen, an gut belichteten Standorten. Sie kommt hauptsächlich in hochmontanen bis alpinen Lagen vor. Umbilicaria cylindrica ist in Europa, Asien, beiden Amerika und Australien verbreitet. In Europa zeigt sie eine hochmontan-alpin-arktische Verbreitung mit einer Präferenz der Alpen und der nordischen Länder, kommt aber bis in die Gebirge Süditaliens vor. In den Schweizer und Österreichischen Alpen sowie den Vogesen und dem Schwarzwald ist sie verbreitet, in den übrigen Mittelgebirgen selten und in Norddeutschland klingt sie aus. In Deutschland fehlt die Art in den nördlichen Bundesländern, insgesamt wird sie als "gefährdet" eingestuft.
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Das Echte Apfelmoos, Bartramia pomifornmis, ist das Moos des Jahres 2018. Es wächst in mittelgrossen, dichten Polstern an Silikatfelsen in schattiger, luftfeuchter Lage und ist leicht kenntlich an den großen, rundlichen, weit über das Polster hinausgehobenen Kapseln. Die Art ist in der temperaten bis borealen Zone der Nordhalbkugel verbreitet, wurde aber vereinzelt auch auf der Südhalbkugel nachgewiesen (Südamerika, Neuseeland). Sie kommt in fast ganz Europa vor. In den Silikatgebieten der Schweiz, Österreichs und Deutschlands ist sie verbreitet bis zerstreut, zeigt aber große Verbreitungslücken in den Tieflagen und in den Kalkgebieten. Das Echte Apfelmoos ist eine kalkmeidende Art und wächst in Spalten und auf Absätzen von Felsen, an Wegböschungen und steinigen Abhängen. Das Echte Apfelmoos wird in der Roten Liste Deutschlands auf der Vorwarnliste geführt, in den einzelnen Bundesländern reicht die Einstufung entsprechend ihrem Anteil an den silikatischen Mittelgebirgen bzw. Moränengebieten von ungefährdet bis "vom Aussterben bedroht".
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Der Gewöhnliche Andorn (Marrubium vulgare), auch Weißer Andorn oder Gemeiner Andorn wurde zur Arzneipflanze des Jahres 2018 ausgerufen.
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Der Dreistachlige Stichling ist Fisch des Jahres 2018. Gewählt wurde er vom Deutschen Angelfischerverband (DAFV) gemeinsam mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) und in Abstimmung mit dem Verband Deutscher Sporttaucher (VDST). Mit dem Dreistachligen Stichling (Gasterosteus aculeatus) fällt die Wahl auf eine besondere Kleinfischart, die vor allem aufgrund ihres charakteristischen Aussehens und einzigartigen Brutverhaltens zu den bekanntesten heimischen Fischarten gehört. Der Dreistachlige Stichling ist eine von vielen Fischarten, die ein außergewöhnliches Laichverhalten zeigen. Auch jährliche Laichwanderungen gehören dazu. Mit der Wahl zum Fisch des Jahres wollen DAFV, BfN und VDST zeigen, dass sich hinter Fischarten wie dem Dreistachligen Stichling einzigartige Lebens- und Verhaltensweisen verbergen und damit den Blick für die vielen Besonderheiten unserer heimischen Fischfauna schärfen.
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Der Verein Jordsand zum Schutz der Seevögel und der Natur e.V. hat den Sandregenpfeifer zum „Seevogel des Jahres 2018“ gewählt. Der Rückgang dieses bunten Watvogels ist dramatisch. Auf der Insel Sylt war er einst besonders zahlreich vertreten. In den 1950er und 1960er Jahren brüteten an dem vom Verein Jordsand betreuten Rantumbecken noch 60 bis 70 Paare. Auf der gesamten Insel zogen Anfang der 1970er Jahre über 600 Paare ihre Jungen auf, inzwischen ist die Zahl auf höchstens 25 gesunken. Der Sandregenpfeifer zählt im Wattenmeer zu den Brutvogelarten mit den stärksten Verlusten. An der Ostsee in dem Jordsand-Schutzgebiet Schleimünde konnte der Vogelwart 1979 noch 40 Nester zählen, heute findet er dort gerade noch zwei bis fünf. Aktuellen Angaben zufolge gibt es deutschlandweit etwa 1000 Brutpaare des Sandregenpfeifers, nach der Roten Liste der Brutvögel ist er hierzulande vom Aussterben bedroht. Sandregenpfeifer bevorzugen als Brutplatz frische und weitgehend vegetationslose Sandanspülungen, die es heute kaum noch gibt. Mit dem Bestreben, Inseln und Halligen sowie das Festland gegen Sturmfluten zu sichern, wird eine natürliche Küstendynamik mehr und mehr verhindert. Uferbereiche werden festgesetzt und wachsen, begünstigt durch ein menschengemachtes Überangebot an Nährstoffen, zu. Außerdem drängt ein seit Jahrzehnten zunehmender Tourismus auf die Strände, einen ebenfalls sehr wichtigen Brutplatz des Sandregenpfeifers.
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Kaktus des Jahres 2018 ist der Erdnusskaktus (Echinopsis chamaecereus).
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Die Feuchtgebiete der Welt verschwinden dreimal schneller als Wälder, warnt der "Global Wetlands Outlook". Laut dem RAMSAR-Bericht (2018) über den weltweiten Zustand der Feuchtgebiete gingen zwischen 1970 und 2015 rund 35 Prozent dieser ökologisch so wertvollen Gebiete auf der Erde verloren, wobei sich die jährlichen Verlustraten seit dem Jahr 2000 erhöhen.
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Das Altwürttemberger Pferd wurde für das Jahr 2018 von der Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V. (GEH) zur "Gefährdete Nutztierrasse des Jahres" gewählt.
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Die Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT) und ihre Partnerorganisationen haben den Grasfrosch (Rana temporaria) zum Lurch des Jahres 2018 ernannt. Die DGHT teilt mit, obwohl der Grasfrosch in Deutschland noch weit verbreitet und vielerorts häufig ist, ist es gerade bei dieser Amphibienart zu starken Bestandsrückgängen gekommen. Der Grasfrosch gilt derzeit als ungefährdet, doch werden seine Populationen in der Roten Liste Deutschlands mit „mäßig zurückgehend“ eingestuft. So steht die vermeintliche Allerweltsart in den regionalen Roten Listen der meisten deutschen Bundesländer schon auf der Vorwarnliste, in drei Bundesländern gilt sie gar als „gefährdet“. Der Grasfrosch ist besonders durch die Veränderung und Zerstörung seiner Lebensräume gefährdet. Gerade in landwirtschaftlich genutzten Gebieten sind die einst großen Grasfroschbestände mit Laichplätzen, die im Frühjahr oft hunderte oder tausende von Individuen umfasst haben, stark zurückgegangen; mancherorts sind die Populationen fast völlig zusammengebrochen. Zu den direkten Gefährdungsursachen zählen der Einsatz umweltschädlicher Stoffe wie Pestizide oder die Zerschneidung der Landschaft durch Straßen, mit teilweise erheblichen Verkehrsverlusten vor allem zur Zeit der Wanderungen.
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Die Lippe wird „Flusslandschaft des Jahres 2018/19“. Dies beschloss der gemeinsame Beirat für Gewässerökologie des Deutschen Angelfischerverbandes (DAFV) und der NaturFreunde Deutschlands (NFD). Das Fachgremium hebt damit die Besonderheiten und den Schutzbedarf des nordrhein-westfälischen Flusses hervor. Federführende Akteure vor Ort sind der Landessportfischerverband Westfalen und Lippe und die NaturFreunde Nordrhein-Westfalen. Die offizielle Proklamation erfolgt am 24. März 2018. Die Lippe entspringt am Fuße des Teutoburger Wald als Karstquelle, dem sogenannten Quelltopf in Bad Lippspringe, durchfließt das nördliche Ruhrgebiet und mündet nach 220 Kilometern als langsam strömender Fluss bei Wesel in den Rhein. Bereits die Römer nutzten die Lippe als wichtigen Transportweg. Heute werden die Lippe und ihre angrenzende Landschaft als Naherholungsgebiet geschätzt und genutzt.
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Ingwer (Zingiber officinale) ist die Heilpflanze des Jahres 2018. Das gab der Verein NHV Theophrastus am 8. Juni 2017 anlässlich eines Heilkräuter-Fachsymposiums in der Lausitz bekannt. In seiner Heimat Asien wird der Ingwer seit Jahrtausenden medizinisch genutzt. Er wirkt krampflösend, entzündungshemmend und schmerzstillend. Im mittelalterlichen Europa kannten und verwendeten ihn Hildegard von Bingen und Paracelsus bei Magen-Darm-Beschwerden. Moderne Studien bestätigen diese Anwendung, wie auch die Wirksamkeit bei Reisekrankheit.
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Jedes Jahr kürt der Bund deutscher Staudengärtner eine Staude des Jahres. Für das Jahr 2018 wurde die Taglilie (Hemerocallis) zur Staude des Jahres gewählt.
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Am 28. November 2016 ehrten das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamtes die acht Gewinnerprojekte des Bundespreises Ecodesign 2016 in Berlin. Ausgezeichnet wurden unter anderem langlebige und kreislauffähige Textilien, energiesparende Lösungen für Mobilität und Gebäude, eine nahezu emissionsfreie Holzheizung und ein Nachwuchskonzept zur Beseitigung von Plastikpartikeln aus den Ozeanen. Seit 2012 werden Produkte, Dienstleistungen und Konzepte mit dem Bundespreis Ecodesign ausgezeichnet, die sowohl ökologisch als auch ästhetisch überzeugen.
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Am 27. November 2017 stimmten die EU-Mitgliedstaaten dafür die Zulassung des umstrittenen Unkrautvernichters Glyphosat zu verlängert. Der Unkrautvernichter Glyphosat darf in der EU weiter verwendet werden. Die EU-Länder beschlossen, die Zulassung des umstrittenen Mittels um weitere fünf Jahre zu verlängern. 18 der 28 EU-Länder stimmten in Brüssel für einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission, neun dagegen und ein Staat enthielt sich. Deutschland stimmte nach Angaben aus EU-Kreisen anders als bislang für die Zulassungsverlängerung.
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Am 25. November 2017 endete in Montreal, Kanada, das 29. Treffen der Vertragsparteien des Montrealer Protokolls über ozonschichtschädigende Stoffe. Die Vertragsstaaten feierten in Montreal die Ratifikation der 2016 verabschiedeten "Kigali Amendment", der Erweiterung des Montrealer Protokolls auf Regelungen zur Reduktion klimaschädlicher fluorierter Treibhausgase. Der Gebrauch klimaschädlicher Kältemittel wird zukünftig weltweit eingeschränkt. Die entsprechende Vereinbarung hat bereits ein Jahr nach ihrer Verabschiedung in der ruandischen Hauptstadt Kigali die nötige Zahl von Ratifikationen erreicht und kann nun 2019 in Kraft treten. Die Bundesregierung hatte am 16. November 2017 in New York als eine der ersten Vertragsparteien die völkerrechtliche Ratifikationsurkunde für die Kigali- Vereinbarung hinterlegt. Während der Vertragsstaatenkonferenz des Montrealer Protokolls kam es zu weiteren Ratifikationen der Kigali-Vereinbarung. Mittlerweile haben diese mehr als 20 Staaten vorgenommen (Mindestanzahl für die Gültigkeit). Damit können deren Regelungen, die wichtig sind, um die Pariser Klimaziele zu erreichen, nun definitiv am 1. Januar 2019 in Kraft treten.
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Am 24. November 2017 veröffentlichte der WWF Deutschland, eine Studie über die Ansiedlung wildlebender Wisente in Deutschland. Die Studie kommt zum Ergebnis, dass es in Deutschland genug Platz für wildlebende Wisente gäbe. Die beauftragte Humboldt-Universität zu Berlin identifizierte zehn potentielle Gebiete für eine Wiederansiedelung des Wisents. Besonders vielversprechend sind demnach der Müritz-Nationalpark mit der Mecklenburgischen Seenplatte, die Region Cottbus-Spreewald-Guben, der Harz und der Pfälzer Wald. Laut Studie kommen für Wiederansiedlungen in Deutschland vor allem Lebensräume infrage, die dem Wisent genügend natürliche Rückzugsorte bieten. Faktoren wie die Entfernung des Gebietes zu Siedlungen und Straßen und die Beschaffenheit der Umgebung spielen dabei eine Rolle. Neben den vier bereits genannten Regionen finden sich laut WWF im gesamten Bundesgebiet noch weitere gut geeignete Wisent-Habitate. Dazu zählen die Mittelgebirge Schwarzwald, Spessart, Bayerischer und Thüringer Wald, sowie die deutschen Alpen und die Region rund um Celle/Hermannsburg. Mitte September 2017 war ein freilebendes Wisent von Polen aus nach Deutschland eingewandert und in Brandenburg bei Lebus (Märkisch-Oderland) von einem Jäger erschossen worden. Der Lebuser Ordnungsamtsleiter hatte die Anordnung zu dem Abschuss erteilt. Der WWF erstattete Strafanzeige.
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Am 24. November 2017 entschied das Verwaltungsgericht Köln, dass der Hambacher Forst vom Energiekonzern RWE Power AG weiter gerodet werden darf. Das Verwaltungsgericht Köln wies den Eilantrag ab, mit dem der nordrhein-westfälische Landesverband des BUND den weiteren Ausbau des Braunkohletagebaus Hambach hatte stoppen wollen. Der Umweltverband will in Berufung gehen. Die Klage des BUND richtete sich gegen das Land Nordrhein-Westfalen. Dessen Verwaltung habe den RWE-Tagebau nicht auf seine Umweltverträglichkeit geprüft, brachte der Verband vor. Zudem erfülle der Hambacher Forst alle fachlichen Kriterien, um als europäisches Schutzgebiet gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen werden zu müssen. Dem folgte das Gericht nicht. Die Zulassung zur Fortführung des Tagebaus Hambach, die die Bezirksregierung Arnsberg im Dezember 2014 erteilt hatte, sei vielmehr rechtmäßig gewesen. Die vom BUND geforderte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) habe "im Zulassungsverfahren nicht durchgeführt werden müssen", heißt es in der Begründung des Gerichts. Der Braunkohlentagebau Hambach sei als Gesamtvorhaben bereits vor Schaffung der Vorschriften zur UVP begonnen worden. Bereits begonnene Vorhaben unterlägen nicht der Pflicht zur Durchführung einer UVP.
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Am 22. November 2017 kündige die Stadt Stuttgart an, dass sie in Zukunft die Einhaltung des Verbots von Komfortkaminen bei Feinstaubalarm kontrollieren wird. Die Stadtverwaltung hat Datensätze aus den Kehrbüchern der Schornsteinfeger ausgewertet und weiß daher, wer einen sogenannten Komfortkamin hat, die eher der Behaglichkeit als der Wärmeerzeugung dienen. Ab dem nächsten Feinstaubalarm werden die Mitarbeiter stichprobenartig die Einhaltung des Verbots kontrollieren. Insgesamt, so schätzt die Stadt Stuttgar, gibt es 20.000 Komfort-Kamine in Stuttgart. Der Bürgermeister für Städtebau und Umwelt, Peter Pätzold, erklärte dazu: "Unsere Mitarbeiter werden die Besitzer von Komfort-Kaminen zunächst informieren und beraten. Wichtig ist die Aufklärung über die Vorschriften bei Feinstaubalarm und den Betrieb von Komfort-Kaminen. Bei den Kontrollen steht also die Information der Bürger im Vordergrund."
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Am 22. November 2017 stellte das Bundesamt für Naturschutz (BfN) neue Daten zur Entwicklung der deutschen Wolfspopultion vor. Laut des Berichts leben 60 Wolfsrudel in Deutschland. Das geht aus einer neuen Erhebung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) und der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Wolf (DBBW) hervor. Die Wolfs-Vorkommen konzentrieren sich derzeit weiterhin vor allem auf das norddeutsche Tiefland, das sich von der sächsischen Lausitz in nordwestlicher Richtung über Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen bis nach Niedersachsen erstreckt. Die Zahl der 60 von den Bundesländern bestätigten Rudel des aktuellen Monitoringjahres 2016/2017 in Deutschland ist im Vergleich zum vorherigen um 13 gestiegen. Allerdings ist die Zahl der Wolfspaare im selben Zeitraum von 21 auf 13 und die Zahl der sesshaften Einzelwölfe ist von vier auf drei gesunken. Die meisten Tiere leben heute in Brandenburg und in Sachsen, wo im Jahr 2000 erstmals nach der Ausrottung der Art in Deutschland vor 150 Jahren ein Wolfspaar aus Polen zugewandert ist.
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Am 21. November 2017 entschied der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), dass Polen umgehend die Abholzungsmaßnahmen im Białowieża-Wald einstellen muss, außer in Ausnahmefällen, die der Wahrung der öffentlichen Sicherheit dienen. Sollte Polen gegen den Beschluss verstoßen, wird der polnische Regierung ein Zwangsgeld von mindestens 100.000 Euro pro Tag zu zahlen an die Europäische Kommission auferlegt. Polen hat nun 15 Tage Zeit darzulegen, wie es dem Beschluss folgen wird.
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Die COP 23 in Bonn wurde als erste Weltklimakonferenz offiziell als umweltfreundlich zertifiziert. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und Ovais Sarmad, Vize-Exekutivsekretär des UN-Klimasekretariats nahmen am 17. November 2017 die entsprechende EMAS-Validierungsurkunde entgegen. Mit der Urkunde wird dem Veranstaltungsmanagement die erfolgreiche und umweltfreundliche Ausrichtung der COP 23 bestätigt. Das Veranstaltungsmanagement hatte ab dem Planungsstart auf die konsequente Vermeidung von Umweltbelastungen hingearbeitet und dies in der vorgeschriebenen Umwelterklärung dokumentiert. Alle Ziele und Maßnahmen sind in der Umwelterklärung dokumentiert. Sie wurden von einem Umweltgutachter mehrere Tage vor Ort geprüft und schließlich bestätigt: Schwerpunkte waren die Abfallvermeidung und die strikte Mülltrennung, eine klimafreundliche Verpflegung, ein attraktiver öffentlicher Personennahverkehr, klimaneutrale Shuttleservices sowie umweltverträgliche und wieder verwendbare Materialien auch bei den temporären Bauten. Energieversorgung und Wasserverbrauch gehörten ebenfalls zu den im Nachgang zu überprüfenden Kennzahlen. Nach der Konferenz wurden die Verbrauchswerte und erhobenen Daten mit den Zielen und Maßnahmen der ursprünglichen Umwelterklärung evaluiert und erneut durch den Umweltgutachter überprüft. Dies schloß auch die genaue Berechnung der unvermeidbar entstandenen Treibhausgasemissionen ein, die zum Beispiel durch die An- und Abreisen der Teilnehmer verursacht wurden. Sie werden über CO2-Emissionsminderungszertifikate aus besonders anspruchsvollen internationalen Klimaschutzprojekten kompensiert. Gleichzeitig überreichte die für Bonn zuständige IHK Duisburg die Registrierungsurkunde für die offizielle EMAS-Datenbank.
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Bei einem Leck in der Keystone Pipeline traten im US-Bundesstaat South Dakota rund 795.000 Liter Öl aus. Das teilte die Betreiberfirma TransCanada am 16. November 2017 mit. Die Pipeline wurde abgeschaltet, nachdem ein Druckabfall bemerkt wurde. Der Abschnitt, in dem das Leck auftrat, liegt in einer dünn besiedelten Gegend in dem Bezirk Marshall County.
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Am 16. November 2018 auf dem Forum für saubere Luft in Paris legten die Europäische Kommission und die Europäische Umweltagentur einen neuen Luftqualitätsanzeiger vorgelegt, durch den Bürgerinnen und Bürger die Luftqualität in Echtzeit nachvollziehen können. Die Kommission hat darüber hinaus einen Atlas der Luftqualität veröffentlicht, der von der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission erstellt wurde und die Ursachen von Feinstaubemissionen wie Staub, Rauch, Ruß, Pollen und Bodenpartikel in den Städten der EU aufzeigt. Der neue Europäische Luftqualitätsanzeiger umfasst eine nutzerfreundliche, interaktive Karte, von der die Luftqualität an den jeweiligen Orten abgelesen werden kann. Er basiert auf den fünf wichtigsten Schadstoffen, die die menschliche Gesundheit und die Umwelt belasten: Feinstaub (PM2,5 und PM10), bodennahes Ozon (O3), Stickstoffdioxid (NO2) und Schwefeldioxid (SO2). Der Atlas der Luftqualität bietet Informationen über die geographischen und branchenspezifischen Ursachen der Luftverschmutzung für die 150 größten Städte in Europa. Deutlich wird darin, dass Schadstoffemissionen in Städten hauptsächlich durch verschiedene menschliche Tätigkeiten entstehen. Dabei sind Verkehr, Landwirtschaft, Industrie und die Beheizung von Wohngebäuden die größten Verursacher.