Zeitangabe

Zeitpunkt
2017-11-24

Beschreibung

de

Am 24. November 2017 entschied das Verwaltungsgericht Köln, dass der Hambacher Forst vom Energiekonzern RWE Power AG weiter gerodet werden darf. Das Verwaltungsgericht Köln wies den Eilantrag ab, mit dem der nordrhein-westfälische Landesverband des BUND den weiteren Ausbau des Braunkohletagebaus Hambach hatte stoppen wollen. Der Umweltverband will in Berufung gehen. Die Klage des BUND richtete sich gegen das Land Nordrhein-Westfalen. Dessen Verwaltung habe den RWE-Tagebau nicht auf seine Umweltverträglichkeit geprüft, brachte der Verband vor. Zudem erfülle der Hambacher Forst alle fachlichen Kriterien, um als europäisches Schutzgebiet gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen werden zu müssen. Dem folgte das Gericht nicht. Die Zulassung zur Fortführung des Tagebaus Hambach, die die Bezirksregierung Arnsberg im Dezember 2014 erteilt hatte, sei vielmehr rechtmäßig gewesen. Die vom BUND geforderte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) habe "im Zulassungsverfahren nicht durchgeführt werden müssen", heißt es in der Begründung des Gerichts. Der Braunkohlentagebau Hambach sei als Gesamtvorhaben bereits vor Schaffung der Vorschriften zur UVP begonnen worden. Bereits begonnene Vorhaben unterlägen nicht der Pflicht zur Durchführung einer UVP.

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