Ereignisse Heute vor X Jahren für 2025-04-27
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Am 27. April 2017 verabschiedete der Deutsche Bundestag die Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer Vorschriften. Das vom Bundesumweltministerium vorgeschlagene Gesetzespaket setzt Vorgaben des Europa- und Völkerrechts im Bereich des umweltrechtlichen Rechtsschutzes um. Damit erhalten Umweltverbände mehr Klagerechte. Behörden, Vorhaben- und Planungsträger, Bürgerinnen und Bürger sowie anerkannte Umweltvereinigungen erhalten durch das Gesetz Rechtssicherheit, welche staatlichen Entscheidungen in welcher Form und in welcher Frist gerichtlich überprüfbar sind. Durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Umweltverbandsklage können Umweltvereinigungen künftig bei mehr Entscheidungen als bisher die Verletzung umweltbezogener Vorschriften geltend machen. Außerdem entfällt bei Rechtsbehelfen gegen Zulassungsentscheidungen für UVP-pflichtige Vorhaben und bestimmte Industrieanlagen die "materielle Präklusion". Einwendungen vor Gericht, die nicht schon im Genehmigungsverfahren vorgebracht worden waren, dürfen nicht mehr ausgeschlossen werden. Möglich bleibt ein Ausschluss von Einwendungen aber dann, wenn deren erstmalige Geltendmachung im Gerichtsverfahren missbräuchlich oder unredlich ist.
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Die Europäische Kommission verabschiedete am 27. April 2017 einen neuen Aktionsplan, der den Schutz von Natur und Biodiversität in der EU verbessern soll. Der Plan umfasst 15 Maßnahmen, die bis zum Jahr 2019 durchzuführen sind und die Umsetzung der Vogelschutz- und der FFH-Richtlinie, der zentralen Naturschutzmaßnahmen der EU, rasch verbessern sollen. Sie konzentrieren sich vier Schwerpunktbereiche: Verbesserung von Leitlinien und Wissen sowie der Vereinbarkeit mit allgemeineren sozio-ökonomischen Zielen; Übernahme politischer Eigenverantwortung und Verbesserung der Rechtseinhaltung; Förderung von Investitionen in Natura-2000-Projekte und Verbesserung der Verwendung der EU-Fördermittel; Bessere Kommunikation und Sensibilisierung, Einbindung von Bürgern, Interessenträgern und Gemeinschaften.
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Die Europäische Kommission forderte Polen auf, vom Holzeinschlag in großem Stil in den Wäldern von Białowieża, einem der letzten Urwaldgebiete in Europa, das als Teil des Natura-2000-Netzes geschützt ist, Abstand zu nehmen. Am 25. März 2016 beschlossen die polnischen Behörden eine Änderung des Forstwirtschaftsplans für die Wälder von Białowieża. Die Entscheidung ermöglicht eine Verdreifachung des Holzeinschlags sowie aktive Forstbewirtschaftungsmaßnahmen in Gebieten, in denen bisher jeder Eingriff ausgeschlossen war. Die polnischen Behörden begründen die Erhöhung des Holzeinschlags mit der Notwendigkeit, den Borkenkäferbefall zu bekämpfen und die Sicherheit der Allgemeinheit zu gewährleisten, die vorliegenden Daten zeigen jedoch, dass diese Maßnahmen nicht mit den Naturschutzzielen für das Gebiet vereinbar sind und über das hinausgehen, was für die sichere Nutzung des Waldes notwendig ist. Der Holzeinschlag dürfte die Bewahrung der natürlichen Lebensräume und der Arten des Natura-2000-Gebiets beeinträchtigen und zu einer irreparablen Schädigung der biologischen Vielfalt führen. Im Juni 2016 übermittelte die Kommission den polnischen Behörden ein Aufforderungsschreiben, in dem sie diese aufforderte, die Erfüllung der Erhaltungs- und Schutzanforderungen der EU-Vorschriften zum Vogelschutz (Richtlinie 2009/147/EG) und zum Schutz natürlicher Lebensräume (Richtlinie 92/43/EWG des Rates) in diesem Gebiet zu gewährleisten. Weil mit dem Holzeinschlag bereits begonnen worden ist und unter anderem hundertjährige und noch ältere Bäume gefällt und Maßnahmen in den natürlichen Lebensräumen durchgeführt wurden, die gemäß den Natura-2000-Bewirtschaftungsplänen streng geschützt werden sollten, übermittelt die Kommission jetzt eine letzte Mahnung. Da eine gravierende irreparable Schädigung des Gebietes droht, hat die Kommission die polnischen Behörden aufgefordert, binnen eines Monats, anstatt wie üblich innerhalb einer Zweimonatsfrist, zu antworten. Falls Polen diesen Verstoß gegen EU-Recht nicht innerhalb der gesetzten Frist abstellt, kann beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage erhoben werden.
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Am 27. April 2017 nahm die Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York den "Strategischen Plan der Vereinten Nationen für Wälder" an. Die Bundesregierung Deutschland begrüßte diesen Schritt. Mit dem Strategischen Plan wird der Grundstein gelegt, die verschiedenen internationalen Aktivitäten für den Wald enger zu verknüpfen. Sein Ziel: Die Wälder der Erde nachhaltig zu bewirtschaften und langfristig zu erhalten. Der Strategische Plan soll damit zu den bereits vereinbarten internationalen Nachhaltigkeits-, Biodiversitäts- und Klimaschutzzielen beitragen. Die jetzt unter den Vereinten Nationen erzielten Beschlüsse stellen aus deutscher Sicht eine bedeutende Richtungsentscheidung dar. Der Startschuss für den "Strategischen Plan der Vereinten Nationen für Wälder" wurde bereits 2015 gegeben. Die Bundesregierung hatte sich für die Vereinbarung internationaler Standards nachhaltiger Waldbewirtschaftung sowie mehr Kohärenz und gegenseitige Verstärkung bei den verschiedenen internationalen Initiativen eingesetzt. Die Bundesregierung unterstützt aktiv alle wichtigen internationalen waldrelevanten Prozesse und will auch im eigenen Bereich Vorbild sein. Hier greifen die Aktivitäten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), die Initiativen des Bundesumweltministeriums (BMUB) und die deutsche Entwicklungszusammenarbeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ineinander. Umfasst sind davon beispielsweise Prozesse zur Erhaltung von Wäldern wie im Rahmen der Klimaverhandlungen, zum Wiederaufbau von Wäldern oder zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlages und zur Förderung entwaldungsfreier Lieferketten bei Agrarprodukten.
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Die Europäische Kommission veröffentlichte am 27. April 2017 einen Atlas zur kommunalen Wasserwirtschaft in Europa, die erste Publikation dieser Art. Er zeigt auf, wie die verschiedenen Methoden der Wasserbewirtschaftung sowie andere Faktoren wie Abfallbewirtschaftung, Klimawandel und Nahrungsmittelpräferenzen die langfristige Nachhaltigkeit der Wassernutzung beeinflussen. In detaillierten Informationsblättern stellt der Atlas den Stand der Wasserbewirtschaftung in mehr als 40 europäischen Städten und Regionen vor – darunter Berlin und Hamburg – und liefert zudem eine Reihe von überseeischen Beispielen. Der Atlas enthält zwei Online-Tools, die von den Städten genutzt werden können, um eine nachhaltigere Wasserbewirtschaftung zu gewährleisten. City Blueprint ist ein interaktives Instrument, mit dem die strategische Entscheidungsfindung unterstützt wird, indem einschlägige Ergebnisse und Fachwissen leicht zugänglich und verständlich gemacht werden. Das Instrument enthält bis zu 25 unterschiedliche Aspekte der Wasserbewirtschaftung und gibt einen Überblick über die Stärken und Schwächen von Städten. Gleichzeitig werden maßgeschneiderte Lösungen für eine nachhaltigere städtische Wasserversorgung geboten. Mit dem Instrument „City Amberprint“ werden die Fortschritte, die die Städte im Hinblick auf eine intelligente und nachhaltige Wasserbewirtschaftung erzielen, gemessen. Der Atlas wurde anlässlich der Tagung der Minister für Wasserwirtschaft aus den 43 Mitgliedern der Union für den Mittelmeerraum vorgestellt, die auf Einladung der Regierung von Malta in Valletta stattfand.
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Am 27. April 2016 stellten das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Naturschutz in Berlin die Naturbewusstseinsstudie 2015 vor. Die vierte bundesweite Befragung wurde im Sommer 2015 erhoben und beruht auf einer Stichprobe von 2054 Personen aus der deutschsprachigen Wohnbevölkerung im Alter ab 18 Jahren. Die Naturbewusstseinsstudie fragte erstmalig detailliert die Einstellung der Deutschen zum Themenbereich Naturschutz und Landwirtschaft ab. Demnach befürworten 83 Prozent der Befragten strengere Regeln und Gesetze zum Schutz der Natur in der Landwirtschaft (45 Prozent "voll und ganz"/38 Prozent "eher"). 92 Prozent wünschen sich, dass Landwirtinnen und Landwirte die Auswirkungen ihres Tuns auf die Natur beachten. 93 Prozent fordern die Beachtung des Tierwohls bei der Lebensmittelproduktion. 76 Prozent halten es für wichtig, dass der Einsatz von Genpflanzen in der Landwirtschaft verboten wird. Die Naturbewusstseinsstudie enthält zudem erstmals repräsentative Daten zum Thema "Stadtnatur". 94 Prozent der Befragten sind der Meinung, Natur solle möglichst in allen Teilen der Stadt zugänglich sein. Die Daten zeigen, dass gerade einkommensschwache und ältere Menschen die Stadtnatur besonders häufig nutzen.
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Am 27. April 2016 verabschiedete die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und die Europäische Kommission einen Politikvorschlag, der als Richtschnur für das Handeln der Europäischen Union in der Arktis dienen wird. Die Europäische Union wird ihre bisherige Tätigkeit und ihr Engagement in der Region durch 39 Maßnahmen verstärken, deren Schwerpunkt auf Klimawandel, Umweltschutz, nachhaltiger Entwicklung und internationaler Zusammenarbeit liegt. Der besonderen Bedeutung von Forschung, Wissenschaft und Innovation wird in allen diesen vorrangigen Bereichen Rechnung getragen. Zur Arktis zählen das zentrale Nordpolarmeer, die regionalen Nebenmeere (z. B. Barents-, Kara- und Tschuktschensee) sowie die Gebiete, die Kanada, dem Königreich Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, der Russischen Föderation, Schweden und den Vereinigten Staaten gehören. Drei EU-Mitgliedstaaten sind folglich auch arktische Staaten, während Island und Norwegen dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören.
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Das Bundeskabinett beschloss am 27. April 2016 zwei Regelungsentwürfe mit denen die EU-Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen umgesetzt werden soll. Die sogenannte Seveso III-Richtlinie regelt Anforderungen an Betriebe, von denen bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen erhebliche Gefahren ausgehen können. Das heute beschlossene Regelungspaket beinhaltet Änderungen mehrerer Gesetze und Verordnungen. Dazu gehört der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie. Er enthält die notwendigen Regelungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei Genehmigungsverfahren für Störfallbetriebe und Vorgaben zum Gerichtszugang. Vorgesehen sind dazu im Kern Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, aber auch des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes. Diese europäische Regelung hätte bereits bis zum 1. Juni 2015 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Wegen der Überschreitung dieser Frist hatte die europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.
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Seit einem Jahr verpflichtet der Energieausweis Vermieter und Verkäufer dazu, potentielle Käufer oder Mieter über den energetischen Zustand eines Gebäudes aufzuklären. Die Mehrheit der Immobilienanbieter jedoch missachtet diese Informationspflicht nach wie vor. Gleichzeitig finden praktisch keine behördlichen Kontrollen statt. Zu diesem Schluss kommen die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Deutsche Mieterbund (DMB). Grundlage für die neuen Informationspflichten ist die EU-Gebäuderichtlinie 2010/31/EU. Sie ist in Deutschland durch das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) in nationales Recht umgesetzt. Eine Abfrage des Kontrollverhaltens der zuständigen Landesbehörden durch die DUH im Frühjahr 2015 ergab, dass kein Bundesland die Vorlage des Energieausweises kontrolliert und auch keine anlassunabhängigen Stichprobenkontrollen durchführt. Nur die vier Bundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen erklärten, dass sie bei ausdrücklichen Bürgerbeschwerden hin tätig werden.Nach einer Stichprobe der DMB-Mietervereine Berlin, München, Hannover und Stuttgart haben 75 Prozent der Anbieter bei Wohnungsbesichtigungen den DMB-Testpersonen den Energieausweis nicht wie gesetzlich vorgeschrieben unaufgefordert vorgelegt. Erst auf Nachfrage legte ein Viertel der Vermieter bzw. Makler einen Energieausweis vor. Insgesamt machten 50 Prozent der Vermieter selbst auf Nachfrage keine Angaben zur Energieeffizienz der Wohnobjekte. Aus Sicht des Deutschen Mieterbundes ist das ein katastrophales Ergebnis.
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Am 27. April 2012 fand zum Abschluss der internationalen Jugend-Klimawoche der Initiative "youthinkgreen" eine Pressekonferenz in Wolfsburg statt. An der Klimaveranstaltung nahmen rund 200 angehende Klimabotschafter aus vier Kontinenten teil. Sie stellten Vorhaben für lokale Nachhaltigkeitsprojekte vor, mit denen sie etwas gegen Umweltverschmutzung und Klimawandel unternehmen können. UNFCCC-Chefin Figueres, EU-Klimaschutzkommissarin Hedegaard sowie der niedersächsische Umweltminister, Dr. Birkner, unterstützen youthinkgreen. Sie gaben den Startschuss für ein neues Online-Netzwerk, auf dem sich Jugendliche weltweit zu aktivem Engagement für Nachhaltigkeit austauschen. Das Projekt „youthinkgreen - jugend denkt um.welt“ bildet seit seinem Start auf dem UN-Klimagipfel in Durban im Jahr 2011 weltweit junge Menschen zu Klimabotschaftern aus.
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Die Umweltstiftung WWF stellte am 27. April 2011 das erste Kapitel des umfassenden "Living Forest Report", der im Laufe des UN-Waldjahres veröffentlicht werden soll, in Berlin und Jakarta vor. In diesem Bericht warnte der WWF, dass ohne ambitionierten Waldschutz die Erde 2050 um rund 230 Millionen Hektar Wald und damit eine Fläche von der siebenfachen Größe Deutschlands verschwinden wird. Der WWF fordert ein gemeinsames Handeln von Wirtschaft und Politik, um bis 2020 die so genannte Netto-Entwaldung sowie die so genannte Walddegradation zu stoppen. Dies bedeutet, monotone, artenarme Wälder ebenso zu verhindern wie den Verlust kompletter Waldgebiete. Im Gegenzug müsse die nachhaltige Nutzung von Wäldern gefördert werden. Um die Abholzung zurückzufahren, sei es nötig, den weltweiten Konsum einzudämmen und die Verschwendung von Energie und Lebensmitteln zu stoppen.
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Der 27. April 2011 ist das errechnete Datum, ab dem Deutschland für den Rest des Jahres auf den Import von Fisch und Meeresfrüchten angewiesen ist. Dies geht aus einem gemeinsamen Bericht der englischen New Economics Foundation und von OCEAN2012 hervor. Mit der Studie wurde für die Europäische Union und jeden einzelnen Mitgliedstaat das Maß an Selbstversorgung ermittelt. Der auf Kalendertage umgerechnete Eintritt der Abhängigkeit von Einfuhren wird als "Fish Dependence Day" des jeweiligen Staates ausgedrückt. Die EU insgesamt benötigt etwa die Hälfte des Jahres – ab dem 3. Juli 2011 – Fisch von außerhalb. Seit 2000 lag das errechnete Datum der EU-weiten Abhängigkeit von Fischimporten jeweils früher als im Vorjahr.
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Mitarbeiter der UN-Friedenstruppen im Kongo (Monuc) sind erstmals für bedrohte Gorillas im Einsatz gewesen. Vier junge Östliche Flachlandgorillas wurden von Blauhelmen am 27. April 2010 aus der ostkongolesischen Stadt Goma per Hubschrauber in ein Naturschutzgebiet im Norden der Provinz Kivu gebracht, nachdem die Tiere aus der Gewalt von Schmugglern befreit wurden. Die Affen sollten als Buschfleisch auf örtlichen Märkten angeboten werden. Wissenschaftler hatten die Reise auf dem Landweg als zu gefährlich und traumatisch für die Tiere eingestuft. Für Anfang Juni ist nach Angaben der UN ein zweiter Gorilla-Transport geplant. Dann sollen sechs verwaiste Junggorillas aus dem benachbarten Ruanda in das Naturschutzgebiet geflogen werden.
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Der erste deutsche Offshore-Windpark nahm am 27. April 2010 rund 45 Kilometer vor der Küste von Borkum offiziell seinen Betrieb auf.
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Am 27. April und 28. April findet in Athen die Konferenz „Biodiversity Protection – Beyond 2010“ statt, die sich mit der künftigen europäischen Politik im Bereich der biologischen Vielfalt befasst. Etwa 230 Delegierte aus allen EU-Mitgliedstaaten sowie Vertreter von NRO, europäischen Unternehmen und UN-Organisationen werden über die derzeitige EU-Politik zur Erhaltung der Artenvielfalt in Europa diskutieren und die Prioritäten für künftige Maßnahmen bestimmen.