1. Der 2. Mai markiert den Tag im Jahr, ab dem die für Deutschland produzierten Nahrungsmittel nicht mehr auf dem Müll landen, sondern verwertet und genutzt werden. Es ist ein theoretisches Gedankenkonstrukt, das deutlich machen soll, wie viel Lebensmittel in Deutschland alltäglich verschwendet werden. Mit dem „Tag der Lebensmittelverschwendung“ will die Naturschutzorganisation WWF symbolisch verdeutlichen, dass bis dahin in Deutschland jährlich rund 18 Mio. Tonnen produzierte Lebensmittel ungenutzt beseitigt werden. Laut WWF werden jährlich 2,6 Millionen Hektar landwirtschaftliche Fläche bewirtschaftet, nur um die darauf angebauten Produkte wieder zu wegzuwerfen. Hinzukommen unnötig freigesetzte Treibhausgasemissionen in Höhe von 48 Mio. Tonnen.

  2. Am 2. Mai 2011 wurde der erste kommerzielle Offshore-Windpark Deutschlands in der Ostsee offiziell in Betrieb genommen. Baltic 1 besteht aus 21 Windenergieanlagen und einer Umspannplattform und liegt etwa 16 Kilometer nördlich der Halbinsel Darß-Zingst. Mit einer Gesamtleistung von 48,3 Megawatt können jährlich rund 185 Gigawattstunden Strom erzeugt werden, genug für 50.000 Haushalte.

  3. Vom 2. bis 4. Mai 2010 trafen sich Umwelt- und Klimaschutzminister aus 43 Ländern auf Einladung von Deutschland und Mexiko zu informellen Diskussionen auf dem Petersberg in der Nähe von Bonn. Der Petersberger Klimadialog hat nach Ansicht des Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen den internationalen Klimaverhandlungen neuen Schwung gegeben und ist eine gute Basis für die weitere Zusammenarbeit und der Auftakt auf dem Weg zu einem anspruchsvollen UN-Klimaabkommen.

  4. Die erste Vertragsstaatenkonferenz der Stockholm-Konvention über langlebige organische Schadstoffe (Persistent Organic Pollutants = POP) hat in Punta del Este (Uruguay) getagt. Die etwa 800 Teilnehmer aus 130 Staaten setzten ein Gremium ein, das Vorschläge zur Erweiterung der Liste der besonders gefährlichen Substanzen ("das dreckige Dutzend") bewerten soll. Vier zusätzliche Stoffe wurden bereits vorgeschlagen. Ziel ist der weltweite Ausstieg aus der Produktion dieser Stoffe.

  5. § 1 Zweck dieses Gesetzes ist insbesondere, 1. den Wald wegen seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion) und wegen seiner Bedeutung für die Umwelt (...) zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern, 2. die Forstwirtschaft zu fördern und 3. einen Ausgleich zwischen dem Interesse der Allgemeinheit und den Belangen der Waldbesitzer herbeizuführen.