Die Umweltchronik

Wichtige Umwelt-Ereignisse

  1. Der Bundesrat hat die Neuregelung der Kfz-Steuer abschließend gebilligt. Damit tritt sie zum 1. Juli 2009 in Kraft. Bei Neufahrzeugen entscheidet dann vor allem der Ausstoß von Kohlendioxid über die Höhe der Steuer, nicht mehr die Hubraumgröße.

  2. Am 1. Februar 2009 gab Bundesumweltminister Gabriel das endgültige Scheitern des Umweltgesetzbuches bekannt. Als Grund nannte er den Widerstand der CSU.

  3. Das Bundesverfassungsgericht hat durch sein Urteil vom 29.01.2009 die Rechte der Bürger gegenüber der Atomindustrie gestärkt. Die Klagen von Anwohnern entlang der Atommülltransportstrecke nach Gorleben müssen künftig zugelassen werden. Bislang hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entsprechende Klagen regelmäßig abgelehnt. Begründung: Das Atomrecht könne nicht zum Schutz der Bürger angewendet werden. Im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht hatte die Bundesregierung beantragt, die Klagen zurückzuweisen. Dies haben die Verfassungsrichter in ihrer Urteilsverkündung als Verstoß gegen die Grundrechte der Kläger gewertet.

  4. Mit der feierlichen Unterzeichnung des Gründungsvertrages am 26. Januar 2009 wurde die Internationale Agentur für erneuerbare Energien (IRENA) aus der Taufe gehoben. An der Konferenz in Bonn nahmen mehr als 100 Regierungsdelegationen aus aller Welt teil. Der Unterzeichnung des Gründungsvertrages schlossen sich 75 Länder an.

  5. Mit dem Batteriegesetz (BattG) setzt die Bundesregierung die EU-Batterierichtlinie in nationales Recht um. Nach den Vorgaben der EU wird dabei ein Melderegister für Batterie- und Akkuhersteller eingeführt, das vom Umweltbundesamt (UBA) geführt und diesem einen Überblick über am Markt vertretene Unternehmen verschaffen soll. Das Melderegister soll es der Behörde künftig ermöglichen, Unternehmen zu verfolgen, die sich der Pflicht zur Entsorgung ihrer Produkte zu Lasten von Wettbewerbern entziehen. Dabei kann das UBA künftig Bußgelder gegen "Trittbrettfahrer" verhängen. Darüber hinaus legt der Gesetzesentwurf fest, dass 35 Prozent der jährlich in Verkehr gebrachten Gerätebatterien spätestens ab September 2012 zurückgenommen und verwertet werden müssen. Ab September 2016 müssen es 45 Prozent sein. Die bisherigen Regelungen zur Rücknahme und Entsorgung von Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien bleiben dabei weitgehend unverändert. Das neue Batteriegesetz (BattG) soll die seit 1998 geltende Batterieverordnung (BattV) ablösen.

  6. Ziel der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 auch GHS-Verordnung (abgeleitet durch die Implementierung des Global Harmonisation Systems der Vereinten Nationen in die EU) bzw. CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) genannt, ist ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen sowie den freien Warenverkehr innerhalb des gemeinsamen europäischen Binnenverkehrs von chemischen Stoffen, Gemischen und bestimmten spezifischen Erzeugnissen zu gewährleisten. Die neue Verordnung ist ab ihrem Inkrafttreten am 20. Januar 2009 anzuwenden. Danach erfolgt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung für Stoffe bis zum 1. Dezember 2010 gemäß der RL 67/548/EWG (Stoff-RL) und für Gemische bis zum 1. Juni 2015 gemäß der RL 1999/45/EG (Zubereitungs-RL). Abweichend von dieser Bestimmung kann die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung für Stoffe und Zubereitung bereits vor dem 1. Dezember 2010 bzw. 1. Juni 2015 nach den Vorschriften der GHS-Verordnung erfolgen, die Bestimmungen der Stoff-RL und Zubereitungs-RL finden in diesem Fall keine Anwendung.

  7. Das Europäische Parlament hat in zweiter Lesung eine auf einen Vorschlag der Kommission von 2006 zurückgehende Verordnung angenommen, die die derzeitigen Rechtsvorschriften über Pflanzenschutzmittel ersetzen soll.

  8. Die Richtlinie 2008/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien des Rates 82/176/EWG, 83/513/EWG, 84/156/EWG, 84/491/EWG und 86/280/EWG sowie zur Änderung der Richtlinie 2000/60/EG wurde am 24. Dezember 2008 im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht und tritt damit am 13. Januar 2009 in Kraft.

  9. Zu Beginn des Jahres 2009 hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) die Verantwortung für die Schachtanlage Asse II übernommen.

  10. Der Deutsche Bundestag hat am 6. Juni 2008 das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG) beschlossen. Eigentümer von Gebäuden, die neu gebaut werden, müssen ihren Wärmebedarf anteilig mit erneuerbaren Energien decken. Genutzt werden können alle Formen von erneuerbaren Energien. Wer keine erneuerbaren Energien einsetzen will, kann andere klimaschonende Maßnahmen ergreifen. Das Gesetz wird am 1. Januar 2009 in Kraft treten. Fortan muss grundsätzlich bei allen Neubauten, die nach diesem Datum errichtet werden, das Wärmegesetz beachtet werden.

  11. Mit dem ersten Klimagesetz weltweit setzt Großbritannien neue Maßstäbe für europäische Regierungen. Per Gesetz verpflichtet sich das Land, die Treibhausgase bis 2050 um 80 Prozent zu reduzieren. Das Klimagesetz tritt am 26. November in Kraft.

  12. Das Bundeskabinett hat eine neue gesetzliche Grundlage für die Förderung der Biokraftstoffe beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, Konkurrenzen um Anbauflächen für Biosprit und Nahrungsmittel zu vermeiden und den Ausbau der Biokraftstoffe stärker als bisher auf die effektive Minderung der Treibhausgasemissionen auszurichten. Die bisher für den Beginn des Jahres 2009 vorgesehene Erhöhung der Beimischungsquote auf 6,25 Prozent wird um ein Jahr verschoben.

  13. Am 8. Oktober 2009 ist das zur Aarhus-Konvention gehörende Protokoll über ein Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (PRTR) in Kraft getreten, meldet der Wirtschaftsauschuss der Vereinten Nationen für Europa UNECE. Das PRTR hilft, die größten Verschmutzungsquellen auf dem europäischen Kontinent zu identifizieren.

  14. Das Bundeskabinett hat die Nationale Strategie für die nachhaltige Nutzung und den Schutz der Meere am 1. Oktober 2008 verabschiedet. Mit der Nationalen Meeresstrategie stellt die Bundesregierung einen ersten Baustein für die zukünftige integrierte deutsche Meerespolitik vor.

  15. Revised EU legislation makes producers responsible for the management of batteries once they become waste. Adopted by the European Parliament and Council in 2006, the revised Batteries Directive should be transposed by Member States into national law by September 26, 2008.

  16. Mit dem 1. September 2008 werden die Höchstgehalte von Pflanzenschutzmittel-Rückständen auf Lebens- und Futtermitteln in der EU endgültig harmonisiert. An diesem Tag trat die EG-Verordnung 396/2005 vollständig in Kraft.

  17. Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Fall in der Rechtssache C-237/07: Im Fall der Gefahr einer Überschreitung der Grenzwerte für Feinstaubpartikel können unmittelbar betroffene Bürger bei den zuständigen Behörden (Gemeinden und Länder) die Erstellung eines Aktionsplans erwirken. Die zuständigen Behörden sind nur verpflichtet, im Rahmen eines Aktionsplans kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die Gefahr der Überschreitung der Grenzwerte auf ein Minimum zu verringern und schrittweise zu einem Stand unterhalb dieser Werte zurückzukehren.

  18. Am 7. Juli haben Vertreter der EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission eine Verordnung zur Begrenzung der Stromverluste im sogenannten „Bereitschafts- und Schein-Aus-Zustand“ von Büro- und Haushaltsgeräten beschlossen. Nach Beteiligung des EU-Parlaments werden die neuen Vorgaben für Elektrogeräte ab 2010 gültig. Die EU-Verordnung wird unmittelbar in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten wirksam. Nach der geplanten Regelung dürfen Büro- und Haushaltgeräte ab 2010 nicht mehr als ein Watt im Bereitschafts- und im Schein-Aus-Zustand verbrauchen. Haben die Geräte eine Informationsanzeige, dürfen es zwei Watt sein. Nach drei Jahren sinken die Grenzwerte auf die Hälfte. Die Verordnung ist die erste so genannte Durchführungsmaßnahme zur Energiebetriebene-Produkte-Richtlinie (Ökodesign-Richtlinie).

  19. Die Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie) tritt am 15. Juli 2008 in Kraft. Ziel dieser Vereinbarung ist die Erreichung eines guten Umweltzustandes in allen EU-Meeresgewässern bis zum Jahr 2020.

  20. Das Europäische Parlament hat am 16. Juni 2008 die Abfallrahmenrichtlinie verabschiedet. Die neue Richtlinie enthält u. a. Zielvorgaben für die Wiederverwendung und das Recycling von Abfällen, die bis 2020 zu erreichen sind. Die Richtlinie sieht auch vor, dass von den Mitgliedstaaten Abfallbewirtschaftungspläne und Abfallvermeidungsprogramme erstellt werden müssen. Abfallverbrennung wird als Verwertung angesehen, sofern die Verbrennungsanlage gewisse Energieeffizienzstandards erfüllt. Die Richtlinie wird voraussichtlich im Herbst formell durch den Rat verabschiedet werden.

  21. Mit der im neuen Gentechnikgesetz verankerten neuen Kennzeichnungsregelung "ohne Gentechnik" gelten seit 1. Mai 2008 in Deutschland neue gesetzlichen Bestimmungen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, die ohne Gentechnik erzeugt wurden. Schon zwischen 1998 und 2008 gab es in Deutschland gesetzliche Vorschriften für eine "ohne Gentechnik" -Kennzeichnung. Sie schloss jede Anwendung der Gentechnik auf allen Verarbeitungsstufen aus. Da ein Nachweis dafür sehr aufwändig war, gab es im Lebensmittelsortiment bisher kaum Produkte mit einem solchen "ohne Gentechnik"-Etikett.

  22. Die Vierte Novelle des Gentechnikgesetzes trat im April 2008 in Kraft.

  23. Zum 1. Januar 2008 wurden zunächst in den Städten Berlin, Hannover und Köln Umweltzonen für den Kfz-Verkehr in Kraft gesetzt, um die Belastung der Luft mit Feinstaub zu verringern. Eine Umweltzone ist durch Verkehrszeichen und Zusatzzeichen gekennzeichnet. Die Kennzeichnung der Fahrzeuge mit einer Plakette (auf Innenseite der Windschutzscheibe) sowie die Zuordnung der richtigen Plakette zum Fahrzeug sind in der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (Kennzeichnungsverordnung) geregelt. Die Plakette ist in allen Umweltzonen in allen Städten Deutschlands gültig.

  24. Am 7. Juni 2007 ist die Novelle des Fluglärmgesetzes in Kraft getreten. Damit gelten für die Umgebung der größeren zivilen und militärischen Flugplätze deutlich weiter gehende bauliche Schallschutzanforderungen.

  25. Die europäische Chemikalienverordnung REACH trat am 1. Juni 2007 in Kraft. Sie löst bestehende chemikalienrechtliche Regelungen ab und soll das Chemikalienrecht europaweit vereinfachen und konzentrieren.

  26. Mit dem neuen Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) vom 29. April 2007 werden die bislang in Deutschland geltenden Vorschriften an die Vorgaben der geltenden EG-Detergenzienverordnung national angepasst. Das neue Gesetz gilt ergänzend zu der EG-Verordnung Nr. 648/2004 und löst mit seinem Inkrafttreten das alte WRMG vom 5. März 1987 ab. Es gilt darüber hinaus für solche in Deutschland vertriebenen Wasch- und Reinigungsmittel, die von der EG-Verordnung nicht erfasst werden.

  27. Die EU-Umweltminister haben in Brüssel die Chemikalienverordnung REACH beschlossen. Damit wird eine mehrjährige Diskussion über die Reform der europäischen Chemikalienpolitik abgeschlossen. Europaparlament, Rat und Kommission hatten sich Anfang Dezember auf einen Kompromisstext geeinigt, der heute formal angenommen wurde. Die Verordnung tritt am 1. Juni 2007 in Kraft.

  28. Am 15. Dezember 2006 trat das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in Kraft. Deutschland setzte damit europäisches in deutsches Recht um und verbesserte die Rechte der Öffentlichkeit mit der Erweiterung der Verbandsklage (siehe auch IV. Entstehungshintergrund des UmwRG) Das UmwRG eröffnet Vereinigungen, die vorwiegend die Ziele des Umweltschutzes fördern (im Folgenden: Umweltvereinigungen), die Möglichkeit, gegen Umweltrechtsverstöße mit einem Rechtsbehelf, Widerspruch oder Klage, vorzugehen. Um einen Rechtsbehelf nach UmwRG einlegen zu können, benötigen Umweltvereinigungen eine Anerkennung.

  29. Das Gesetz dient in erster Linie der Anpassung des Bundesrechts an die zwingenden Vorgaben der Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten (ABl. EU Nr. L 156 S. 17). Das Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz wurde am 14. Dezember 2006 im Bundesgesetzblatt (Teil I 2006 Nr. 58, S. 2819) veröffentlicht und ist am folgenden Tag in Kraft getreten.

  30. Das Gesetz dient der Anpassung des Bundesrechts an die zwingenden Vorgaben der Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten (ABl. EU Nr. L 156 S. 17).

  31. Am 01. Dezember 2006 trat die Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen - Chemikalien-Ozonschichtverordnung – ChemOzonSchichtV, in Kraft. Die Verordnung ergänzt die unmittelbar geltende EG-Verordnung 2037/2000 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, und löst zugleich die bisherige deutsche FCKW-Halon-Verbots-Verordnung vom 6. Mai 1991 ab.

  32. Mit der Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sind in das Bundes-Immissionsschutzgesetz Vorschriften über die strategische Lärmkartierung und Aktionsplanung eingeführt worden (§§ 47a bis 47f). Danach sind 2007 und 2012 Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen sowie Ballungsräume auszuarbeiten. Die Bevölkerung ist über die Lärmbelastung zu informieren. Auf der Grundlage der Lärmkarten sind dann 2008 und 2013 unter Mitwirkung der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne mit dem Ziel aufzustellen, den Umgebungslärm zu verhindern und zu vermindern und in ruhigen Gebieten einer Zunahme des Lärms vorzubeugen.

  33. Das Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG (SUPG) ist am 29. Juni 2005 in Kraft getreten (BGBl. 2005, Teil I S. 1746). Es dient unter anderem der Umsetzung der am 21.06.2001 in Kraft getretenen EG-Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (sog. SUP-Richtlinie) in das deutsche Recht.

  34. Die Deponierung unbehandelter biologisch abbaubarer Siedlungsabfälle ist ohne weitere Einschränkungen verboten. Mit dem 31. Mai 2005 ging eine zwölfjährige Übergangsfrist zu Ende, in der sich Kommunen und die Entsorgungswirtschaft auf die Neuregelung der Abfallablagerungsverordnung eingestellt haben.

  35. Der Umweltausschuss (MEPC) der internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) hatte die verschärften Altersgrenzen für Einhüllenöltanker sowie das Verbot, Schweröl in Einhüllentankern mit über 5000 Tonnen Tragfähigkeit zu transportieren im Dezember 2003 beschlossen. Als Stichtag für das weltweite in Kraft treten wurde der 5. April 2005 festgelegt. Bereits seit Oktober 2003 dürfen Einhüllentanker dieser Größe, die Schweröl geladen haben, europäische Häfen nicht mehr anlaufen.

  36. Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) tritt in Kraft. Verbraucherinnen und Verbraucher können künftig (ab dem 26. März 2006) ihre alten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei kommunalen Sammelstellen abgeben. Die Hersteller müssen die dort gesammelten Geräte zurücknehmen und entsorgen. Mit diesem Gesetz ist Deutschland einer der ersten Mitgliedstaaten der EU, der die beiden EU-Richtlinien über die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (2002/96/EC) und die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Neugeräten (2002/95/EC) umsetzt.

  37. Anlass für das Gesetz waren die katastrophalen Hochwasserereignisse der letzten Jahre und nicht zuletzt das Jahrhunderthochwasser im Sommer 2002. Mit dem Hochwasservorsorgegesetz hat die Bundesregierung erstmals bundesweit einheitliche, stringente Vorgaben zur Vorbeugung gegen Hochwasserschäden verbindlich geregelt.

  38. Zum ersten Mal hat eine Stadt in Deutschland die pro Jahr zulässige Feinstaubbelastung erreicht. In München lag der Tageswert seit Anfang des Jahres 35 mal über 50 Mikrogramm pro Kubikmeter, dem Grenzwert der EU (Richtlinie 1999/30/EG). In weiteren Städten (z.B. Berlin, Düsseldorf, Stuttgart, Hannover) wird eine Überschreitung kurzfristig erwartet. Dies hat eine umfassende Debatte über Gegenmaßnahmen ausgelöst.

  39. Das Klimaschutzabkommen wurde 1997 in der japanischen Stadt Kyoto verabschiedet. Es verpflichtet die Industriestaaten, die Emission ihrer Treibhausgase bis zum Zeitraum 2008 bis 2012 um 5,2 Prozent gegenüber 1990 zu mindern. Um in Kraft zu treten, musste das Protokoll von mindestens 55 Ländern ratifiziert werden, die gemeinsam mindestens 55 Prozent der Treibhausgase verursachen. Die Anzahl der unterzeichnenden Länder war sehr schnell erreicht, aber nicht die Grenze von zusammen 55 Prozent der Treibhausgasemissionen. Die USA als weltweit größter Verursacher von Treibhausgasen haben dem Protokoll nicht zugestimmt. Erst durch das Hinzukommen von Russland im November 2004 haben 128 Länder das Protokoll ratifiziert, die 61,6 Prozent der Emissionen der Industrieländer auf sich vereinigen.

  40. Ein neues Umweltinformationsgesetz tritt in Kraft. Für die Bürgerinnen und Bürger wird der Zugang zu Umweltinformationen deutlich verbessert. So werden künftig alle Stellen der öffentlichen Verwaltung des Bundes sowie bestimmte private Stellen zur Herausgabe von Umweltinformationen verpflichtet. Die Auskunftspflichten der Landesverwaltung werden künftig in landesrechtlichen Vorschriften geregelt, bis dahin gilt für Behörden der Länder und Gemeinden die Umweltinformationsrichtlinie unmittelbar. Die Bundesverwaltung wird verpflichtet, umfassender als bisher Umweltinformationen aktiv zu verbreiten. Dabei soll zunehmend das Internet als modernes und schnelles Medium genutzt werden. Mit dem Umweltinformationsgesetz wird die neu gefasste Umweltinformationsrichtlinie der EU (2003/4/EG) umgesetzt. Zugleich werden die Verpflichtungen aus der Aarhus-Konvention erfüllt.