Die Umweltchronik

Wichtige Umwelt-Ereignisse

  1. Die sogenannten Insellösungen von Vertreibern und Abfüllern, bei denen die Rücknahme auf die von ihnen in Verkehr gebrachte Individualverpackungen beschränkt wird, werden beendet. Pfandflaschen können ab jetzt überall im Handel zurückgegeben werden, unabhängig davon, wo sie erworben wurden. Die Pfandpflicht wird auf kohlensäurefreie Erfrischungsgetränke und alkoholhaltige Mischgetränke (insbesondere sogenannte Alkopops) ausgedehnt.

  2. Am 20. März 2006 fanden sich die Mitglieder des NaDiNe-Expertenteams "Ölunfälle" am Alfred-Wegener-Institut für Polar- und Meeresforschung (AWI) in Bremerhaven zu ihrem ersten Treffen zusammen. Teilnehmer waren Wissenschaftler des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR), des Alfred-Wegener-Instituts für Polar- und Meeresforschung (AWI) sowie des GKSS Forschungszentrums Geesthacht.

  3. Die Internationale Konferenz über Chemikalienmanagement (ICCM) beschloß am 6. Februar 2006 in Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, eine weltweit übergreifende politische Strategie für das Chemikalienmanagement. SAICM geht auf einen Auftrag des Weltgipfels in Johannesburg im Jahre 2002 zurück. Ziel des Internationalen Chemikalienmanagements ist es, bis zum Jahre 2020 negative Wirkungen von Chemikalien auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt auf das geringst mögliche Maß zu mindern. Ein Ziel von SAICM ist auch, die vielen schon vorhandenen und teilweise konkurrierenden Aktivitäten zur Chemikaliensicherheit auf globaler Ebene in einem übergreifenden Rahmen zu bündeln.

  4. In Brasilien wurde das Soja-Moratorium für neue Anbauflächen um ein weiteres Jahr verlängert. Soja-Großhändler verpflichten sich weiterhin kein Soja zu kaufen und zu handeln, für das Wald gerodet wird. Ein zweijähriges Soja-Moratorium wurde erstmals 2006 zwischen lokalen Nichtregierungsorganisationen, internationalen Umweltverbänden und den größten Getreidehändlern der Welt ausgehandelt. Seitdem wurde es jedes Jahr um ein weiteres Jahr verlängert. Brasilien ist der zweitgrößte Soja-Exporteur der Welt. Das Futtermittel ist für einen großen Teil der Urwaldzerstörung verantwortlich.

  5. Seit dem 18./19.08.2005 ist das Gesetz zur Kontrolle hochradioaktiver Strahlenquellen in Kraft. Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/122/EURATOM vom 22. Dezember 2003 zur Kontrolle hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen und herrenloser Strahlenquellen (ABl. EU Nr. L 346 S. 57). Hochradioaktive Quellen werden nach §12d AtG in einem zentralen Register (HRQ-Register) beim Bundesamt für Strahlenschutz erfasst.

  6. Am 11. August 2005 tritt die EU-Ökodesign-Richtlinie (2005/32/EG) in der Europäischen Union in Kraft. Mit der Richtlinie 2005/32/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (Energiebetriebene-Produkte-Richtlinie, EbP-RL, Ökodesign-Richtlinie oder abgeleitet von Energy using Products auch EbP-RL) hat die Europäische Kommission erstmals die Anforderungen des Ökodesigns in einer Richtlinie explizit verankert. Das Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EBPG) setzt die Richtlinie in deutsches Recht um.

  7. Um weltweit auf die Dringlichkeit des Schutzes der Trinkwasservorräte, den verantwortungsvollen Umgang mit den Wasser-Ressourcen, die Verteilungsproblematik und die Notwendigkeit einer nachhaltigen Wasserwirtschaft hinzuweisen, hat die UN-Generalversammlung auf ihrer 58. Sitzung das nun beginnende Jahrzehnt von 2005 bis 2015 zur Internationalen Aktionsdekade "Wasser – Quelle des Lebens" ausgerufen.

  8. Im Umweltbundesamt ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) eingerichtet worden. Das Emissionshandelssystem bietet ein ökonomisches Instrument, um den Ausstoß des Klimagases Kohlendioxid (CO2), zu reduzieren. Die Tonne CO2 erhält durch dieses System einen Wert, den der (Handels-)Markt bestimmt. In der Folge werden Emissionsminderungsmaßnahmen dort durchgeführt, wo sie am kostengünstigsten sind. Der Emissionshandel schafft Anreize für Investitionen in CO2-sparende Technologien. Zusätzlich entsteht ein neuer Markt für Händler von Emissionsberechtigungen, Sachverständige und weitere Dienstleister. Der Emissionshandel geht auf das so genannte Kyoto-Protokoll aus dem Jahre 1997 zurück.

  9. Die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) in London hat den Antrag der Ostseeanliegerstaaten Deutschland, Schweden, Finnland, Dänemark, Litauen, Estland, Lettland und Polen auf Ausweisung der Ostsee als besonders empfindliches Meeresgebiet angenommen. Sie wird nun als so genannter "Particularly Sensitive Sea Area" (PSSA) ausgewiesen. Die Ostsee hat aufgrund ihres niedrigen Salzgehaltes und der niedrigen Wasseraustauschkapazität kaum Selbstheilungskräfte, falls es zu einer Verschmutzung mit Öl oder anderen gefährlichen Stoffen käme.

  10. Große Teile des holländischen, deutschen und dänischen Wattenmeeres wurden von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation IMO als "Besonders Empfindliches Meeresgebiet" (Particularly Sensitive Sea Area, PSSA) anerkannt. Ein PPSA ist nach den IMO-Richtlinien ein Gebiet, das wegen seiner Bedeutung aufgrund von anerkannten ökologischen, sozioökonomischen oder wissenschaftlichen Kriterien besonderer Schutzmassnahmen der IMO bedarf, da es durch die internationale Seeschifffahrt gefährdet sein kann. Das Schutzgebiet wird künftig in den einschlägigen Seekarten eingetragen sein.

  11. Im Jahr 2002 wurde die europäische Mobilitätswoche ins Leben gerufen, der europaweite Autofreie Tag bildet dabei den Höhepunkt der Woche.Die Europäische Woche der Mobilität steht unter der Schirmherrschaft der Europäischen Kommission. Sie findet seitdem alljährlich vom 16. bis 22. September statt und endet mit dem Aktionstag "In die Stadt – ohne mein Auto!" (autofreier Tag). Das Ziel der Veranstaltung besteht darin, einen nachhaltigen Verkehr zu fördern und der Öffentlichkeit stärker ins Bewusstsein zu bringen, welche negativen Auswirkungen die gegenwärtigen Mobilitätsverhaltensmuster auf die Umwelt und unsere Lebensqualität haben.

  12. Das sechste Aktionsprogramm der Gemeinschaft für die Umwelt mit dem Titel 'Umwelt 2010: Unsere Zukunft liegt in unserer Hand' legt Schwerpunkte für die EU -Umweltpolitik fest: Verbesserung der Umsetzung bestehender Rechtsvorschriften, Einbeziehung der Umweltschutzziele in andere Politikbereiche, Zusammenarbeit mit dem Markt, Einbeziehung der Bürger und Bewirkung einer Verhaltensänderung sowie die Berücksichtigung von Umweltbelangen in Entscheidungen über die Flächennutzungsplanung und Raumordnung. Für jeden dieser Schwerpunktbereich werden spezielle Aktionen vorgeschlagen.

  13. Neue Kampagnen für "Fleisch ohne Risiko", gegen Energieverschwendung durch "Stand-by-Schaltungen" und für die Öko-Steuerreform.

  14. Das gemeinsam von den Anrainerstaaten von Rhein und Maas, Belgien, Frankreich, Deutschland, Luxemburg und den Niederlanden erarbeitete Operationelle Programm "Interreg Rhein-Maas Aktivitäten" (IRMA) für den transnationalen vorbeugenden Hochwasserschutz ist am 18. Dezember 1997 von der Europäischen Kommission genehmigt worden. Die Schweiz, als Nicht-Mitgliedstaat, kann nicht direkt am Förderprogramm partizipieren, sie ist aber in die Programmregion einbezogen. Fördergebiet in Deutschland ist das Einzugsgebiet von Rhein-Maas in den Ländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern.

  15. Der Tag der Erneuerbaren Energien ist eine deutschlandweite Initiative, die zum Jahrestag der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl die verschiedenen Nutzungsarten einer nachhaltigen Energiewirtschaft präsentiert. Die Aktion wurde 1996 zum zehnten Jahrestag der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl durch die Stadt Oederan ins Leben gerufen. In Sachsen folgten 27 Besitzer diesem Aufruf und zeigten am 20. April 1996 ihre Holzheizungen sowie ihre Solar-, Wind- und Wasserkraftanlagen der Öffentlichkeit. Der Tag der Erneuerbaren Energien breitete sich in den nächsten Jahren deutschlandweit aus. April 2018 wurde der Tag der Erneuerbaren Energien zum vierten Mal veranstaltet.

  16. Nach 14 Jahren als Präsident des Umweltbundesamtes (UBA) wurde am 28. Juli 2009 Prof. Dr. Andreas Troge auf seinen Wunsch hin in den Ruhestand verabschiedet. Am UBA-Dienstsitz in Dessau-Roßlau erhielt er im Rahmen eines Fachsymposiums von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel die Entlassungsurkunde. Bis zur Ernennung eines Nachfolgers übernimmt Dr. Thomas Holzmann, der Vizepräsident des UBA, die Geschäfte des Amtes.

  17. Die Internationale Walfangkommission richtet ein Walschutzgebiet in der Antarktis ein. Es erstreckt sich über alle Schelfmeere des Kontinents.

  18. Diese Agentur wurde durch einen Beschluss von 1990 durch die EG-Verordnung gegründet. Sie hat 18 Mitgliedsstaaten (einschließlch der 15 EU - Mitgliedsländer). Sie hat die Sammlung, Aufbereitung und Lieferung von Informationen und Daten über Umwelt und Naturschutz für die Öffentlichkeit und Politik zum Ziel. Ebenso die Entwicklung neuer Instrumente für die politische Umsetzung. Nationale Anlaufstelle ist das Umweltbundesamt.

  19. § 1(1) Im Geschäftbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wird ein "Bundesamt für Naturschutz" als selbstständige Bundesbehörde errichtet.

  20. Im Jahr 1993 haben BfS und UBA den Betrieb an den 4 Stationen des UV-Messnetzes in Zingst (Ostseeküste), Langen (Rheingraben bei Frankfurt), Schauinsland (Südschwarzwald) und Neuherberg (Stadtrand von München) aufgenommen. In den Folgejahren wurde das Messnetz zusammen mit dem DWD und weiteren assoziierten Institutionen bundesweit ausgebaut.

  21. Den Dinosaurier des Jahres - eine aus Zinn gegossene 2,6 Kilogramm schwere Nachbildung einer Riesenechse - verleiht der NABU seit 1993 an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens , die sich nach Auffassung des Verbandes "sowohl durch herausragende Einzelleistungen als auch durch die Summe ihres Gesamtwerkes in Sachen Umweltschutz als besonders antiquiert erwiesen haben." Erster Preisträger dieses Negativpreises war 1993 Reinhold Kopp (SPD), Wirtschaftsminister des Saarlandes.

  22. Die Kommission wird nach einem Beschluss (1992) der Konferenz der Vereinigten Nationen für Umwelt und Entwicklung gegründet. Sie hat 53 Mitgliedsstaaten (auch Deutschland ist Mitglied). Ihr Ziel ist die Umsetzung der Agenda 21: die Bestimmung und Vereinbarung langfristiger strategischer Ziele für eine nachhaltige Entwicklung. Ein Teilziel ist auch die Unterstützung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt.

  23. Der WBGU wurde von der Bundesregierung als unabhängiges Beratergremium eingerichtet. Der Beirat ist direkt der Bundesregierung zugeordnet und wird im 2-Jahres-Rhythmus abwechselnd vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) federführend betreut. Außerdem begleitet ein Interministerieller Ausschuss (IMA) aus weiteren 13 Ministerien und dem Bundeskanzleramt die Arbeit des Beirats. Die Hauptaufgabe des interdisziplinär besetzten Beirates ist es, wissenschaftliche Erkenntnisse aus allen Bereichen des Globalen Wandels auszuwerten und daraus politische Handlungsempfehlungen für eine nachhaltige Entwicklung abzuleiten. Aufgabe des Beirates ist es, globale Umwelt- und Entwicklungsprobleme zu analysieren und darüber zu berichten, nationale und internationale Forschungen auf dem Gebiet des globalen Wandels auszuwerten, auf neue Problemfelder frühzeitig hinzuweisen, Forschungsdefizite aufzuzeigen, Impulse zur interdisziplinären und anwendungsorientierten Forschung des Globalen Wandels zu geben, nationale und internationale Politik zur Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung zu beobachten und Handlungs- und Forschungsempfehlungen für Politik und Öffentlichkeit zu erarbeiten und zu verbreiten.

  24. Der NABU beginnt mit der Kampagne zur Aufnahme eines "Staatsziels Umweltschutz" in das Grundgesetz.

  25. Seit 1991 veranstaltet das Stockholm International Water Institute (SIWI) diese öffentliche Jahresveranstaltung. Sie begann als Stockholm Water Symposium vom 12. August - 15. August 1991, seit 2005 wurde sie durch die Weltwasserwoche ersetzt. Das interdisziplinäre Forum bietet Fachleuten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Nichtregierungsorganisationen die Möglichkeit, globale Lösungsansätze zum Thema Wasser und Entwicklung zu erarbeiten.

  26. Vor 25 Jahren wurde am 10. August 1991 die deutsche Arktis-Station auf Spitzbergen von den damaligen Direktoren des Alfred-Wegener-Instituts, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung, Prof. Gotthilf Hempel und Dr. Rainer Paulenz, sowie Staatssekretär Bernd Neumann offiziell eröffnet. Die Koldewey-Station entstand in Zusammenarbeit mit dem norwegischen Polarinstitut und der norwegischen Betriebsfirma Kingsbay und mit Förderung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Sie war die erste nicht-norwegische Station in Ny-Ålesund mit ganzjährigem Betrieb. Im Jahre 2003 wurden die Stationen „Koldewey“ und „Rabot“ zur modernen deutsch-französischen Gemeinschaftsstation AWIPEV zusammengelegt. Das AWI hatte 1988 mit ersten saisonalen Forschungsarbeiten in Ny-Ålesund, Spitzbergen begonnen. Die wissenschaftliche Motivation war die Erforschung der arktischen Ozonschicht, speziell im Winter und Frühjahr, sodass ein Überwinterungsbetrieb notwendig wurde. Mit der Etablierung der Station und den guten Arbeitsmöglichkeiten vor Ort konnte das wissenschaftliche Aufgabenspektrum sehr schnell um atmosphären-chemische, biologische und geo-physikalische Themen erweitert werden. Bis heute sind die Themenfelder Klimaänderung und ihre Auswirkungen auf das Leben in der Arktis die Kerne der Observatorien- und Projekt-Arbeiten an der AWIPEV-Station.

  27. Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt ist eine der größten Stiftungen in Europa. Sie fördert innovative beispielhafte Projekte zum Umweltschutz. Seit der Gründung im Jahr 1991 hat sie über 6200 Projekte mit über 1,2 Mrd. Euro Fördervolumen unterstützt. Sie fördert Projekte aus den Bereichen Umwelttechnik, Umweltforschung/Naturschutz und Umweltkommunikation

  28. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) wurde am 1. November 1989 gegründet und hat seinen Sitz in Salzgitter. Das Amt ist dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) unterstellt. Das BfS arbeitet für die Sicherheit und den Schutz des Menschen und der Umwelt vor Schäden durch ionisierende und nichtionisierende Strahlung.

  29. §1 (1) im Geschäftbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wird ein "Bundesamt für Strahlenschutz" als selbständige Bundesoberbehörde errichtet. Das Gesetz wurde zuletzt geändert durch G v. 6.4.1998.

  30. Der erste BUNDruf zum ThemaTropenwald eröffnet im Dezember die professionelle Informations- und Werbekampagne des BUND zur Gewinnung und Betreuung von Spendern und Förderern.

  31. Die Altölverordnung legt die Bedingungen für die Aufarbeitung von Ölen fest, die als Abfall anfallen und ganz oder teilweise aus mineralischen, synthetischen oder biogenen Ölen bestehen. Sie regelt die Überwachung und die Anforderungen an die Abgabe für gebrauchte Motoren- und Getriebeöle. Zum ersten Mal wird für eine Produktgruppe festgelegt, dass Hersteller die Verantwortung für ihr Erzeugnis auch dann noch tragen, wenn dieses zu Abfall geworden ist. Die Altölverordnung wurde am 27. Oktober 1987 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 1. November 1987 in Kraft.

  32. Der Windenergiepark Westküste im Kaiser-Wilhelm-Koog im Kreis Dithmarschen an der schleswig-holsteinischen Westküste ist der erste deutsche Windpark. Der Windkraft-Park wurde am 24. August 1987 eingeweiht.

  33. Die internationale Aktion Schmetterling wird vom BUND initiiert und koordiniert. Ziel der Kampagne zum Schutz der Schmetterlinge war es, eine möglichst breite Öffentlichkeit auf das Aussterben der Schmetterlinge in Mitteleuropa aufmerksam zu machen und auf diese Weise zu ihrer Rettung beizutragen.

  34. Greenpeace errichtet in der Antarktis eine eigene Station, um Umweltschäden durch geologische Exploration und wirtschaftliche Nutzung zu erforschen.

  35. Gründung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit als ein vom Innenministerium unabhängiges Ministerium. Einer der Anstöße war das Reaktorunglück in Tschernobyl.

  36. Bereits Anfang der 70er Jahre des 20. Jahrhunderts schlugen deutsche und amerikanische Wissenschaftler eine Archivierung von Umweltproben vor. Nach ersten Diskussionen zwischen Wissenschaftlern unterschiedlicher Fachrichtungen fanden 1977 und 1978 internationale Tagungen über das Konzept von Umweltprobenbanken und die Auswahl von Bioindikatoren statt. Schließlich erbrachte ein 1979 begonnenes den Nachweis, dass die Errichtung einer Umweltprobenbank möglich ist. Ende 1980 wurde dann an der Universität Münster die Bank für Humanproben errichtet. Im Mai 1981 ging im Forschungszentrum Jülich die Bank für Umweltproben in den Probebetrieb. Aufgrund der positiven Ergebnisse des Pilotprojekts beschloss das BMI ab Januar 1985 eine Umweltprobenbank des Bundes als eine Daueraufgabe des Bundes unter der Koordinierung des Umweltbundesamtes einzurichten. 1986 übernahm das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) die Gesamtverantwortung.

  37. Gründung der BUNDjugend in Bad Ems.

  38. Gründung einer eigenständig arbeitenden "DBV-Jugend". 1987 erfolgt die Umbenennung zu "Naturschutzjugend im DBV".

  39. 1982 schlossen sich ein dutzend UmweltschützerInnen zusammen, weil sie dem lautlosen Sterben der Wälder nicht länger tatenlos zusehen wollten. Sie nannten sich - inspiriert von der legendären Figur des Robin Hood - ROBIN WOOD, und zogen aus, um als "Rächer der Entlaubten" gewaltfrei in Aktion zu treten. Der Verein hat ca. 2.300 Mitglieder und trägt sich überwiegend durch ehrenamtliche MitarbeiterInnen. Themen des Vereines sind: saurer Regen, die Zerstörung der Tropenwälder, Energieverschwendung, Müllflut und eine vernünftige Verkehrspolitik.

  40. Im Jahr 1981 wurde das Atomkraftwerk Grafenrheinfeld im unterfränkischen Landkreis Schweinfurt in Betrieb genommen. Nach dem 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes hätte das AKW noch bis zum 31. Dezember 2015 laufen dürfen. Im März 2014 beschloss der Betreiber E.ON jedoch den Leistungsbetrieb vor dem gesetzlich vorgesehenen Laufzeitende zu beenden. Hintergrund für die Entscheidung war die mangelnde Wirtschaftlichkeit der Anlage aufgrund der eingeführten Brennelementesteuer. Am 27. Juni 2015 ging das Kernkraftwerk vom Netz.