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Der Europäische Emissionshandel (European Union Emissions Trading System, EU ETS) ist ein zentrales klimapolitisches Instrument in Europa, um Treibhausgasemissionen von Energie- und Industrieanlagen sowie des innereuropäischen Luftverkehrs kosteneffizient zu reduzieren. Neben Kohlendioxid (CO2) sind auch weitere Treibhausgas wie z.B. Lachgas (N2O) oder Methan (CH4) in den Europäischen Emissionshandel eingebunden. Mit dem Europäischen Emissionshandel werden etwa 40 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen der Europäischen Union erfasst. Leitbild und Maßstab für die Klimaschutzpolitik sind die Vereinbarungen der UN-Klimarahmenkonvention und ihrer Zusatzprotokolle, das Kyoto-Protokoll und das Übereinkommen von Paris. Für die erste Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls (2005 bis 2012) hat sich die Europäische Union verpflichtet, ihre ⁠Treibhausgas⁠-Emissionen um 8 % und für die zweite Verpflichtungsperiode (2012 – 2020) um 20 % gegenüber 1990 zu verringern. Um dem Ambitionssteigerungsmechanismus des Übereinkommens von Paris zu erfüllen, arbeiten die EU-Gesetzgebungsinstitutionen an einer Ambitionssteigerung des Ziels für 2030. Darin aktualisiert die EU eine erweiterte Zielsetzung der Reduktion der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % bis 2030 gegenüber 1990. Die Verhandlungen zwischen den EU-Institutionen werden dazu voraussichtlich im Laufe des Jahres 2021 abgeschlossen. Ein Teil der erforderlichen Emissionsminderungen wird über den EU-Emissionshandel erreicht. Unter der aktuellen Richtlinie zum EU-Emissionshandel haben alle EU-Mitglieder sowie die Nicht-EU-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein, die ebenfalls am EU-Emissionshandel teilnehmen, eine gemeinsame Emissionsobergrenze vereinbart. Das Europäische Emissionshandelssystem gibt es bereits seit 2005. In ihm sind alle großen Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme als auch große Industrieanlagen mit hohen Treibhausgasemissionen, wie Stahlwerke, Raffinerien und Zementwerke und – seit 2012 – Luftfahrzeugbetreiber eingebunden. Insgesamt sind derzeit rund 11.000 Anlagen und einige hundert Luftfahrzeugbetreiber in ganz Europa emissionshandelspflichtig. In Deutschland umfasst das EU ETS etwa 2.000 Anlagen und in Baden-Württemberg 150 Anlagen. Wer klimaschädliches Treibhausgase ausstößt, muss im Emissionshandel über entsprechende Berechtigungen verfügen. Stehen dem Verursacher nicht genügend Berechtigungen zur Verfügung, kann er seinen Ausstoß durch den Einbau klimafreundlicher Technologien verringern oder zusätzliche Berechtigungen erwerben. Die Gesamtmenge an Berechtigungen ist hierbei begrenzt. Ein Zukauf an Berechtigungen bedeutet so, dass an anderer Stelle Treibhausgase vermindert wurden. Die Idee ist also ganz einfach: Für den weltweiten Klimaschutz ist es unerheblich, wo Treibhausgas-Emissionen abgebaut werden - entscheidend ist, dass sie insgesamt abgebaut werden. Das Emissionshandels-System bietet eine wirtschaftliche Basis, um den Ausstoß des klimaschädlichen Gases CO2 zu reduzieren. Dazu erhält die Tonne CO2 einen Wert, den der (Handels-)Markt bestimmt. In der Folge werden Reduktionsmaßnahmen dort durchgeführt, wo sie am kostengünstigsten umzusetzen sind.

Gefundene Schlagwörter

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  • Europäischer Emissionshandel
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  • Treibhausgasemission
  • Kyoto-Protokoll [Klimaschutzvertrag 1997]
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  • Übereinkommen von Paris zum Klimaschutz
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