Alternative Benennungen

en
  • UR00 General environmental law

Definition

Allgemeine, den spezielleren Klassen nicht zuordenbare Inhalte (vergleichbar he), z.B. umweltpolitisch-umweltrechtlche Betrachtungen grundsätzlicher Art. Bei allen UR-Klassen geht es um juristische Aspekte der Ausführung/ Interpretation von Rechtsvorschriften. Die Diskussion um Gesetzgebung/ Zielsetzung ist Umweltpolitik UA20.

Begriffe

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