Definition

regelt einen Sachverhalt wie ein Gesetz. Im Unterschied zum Gesetz wird die Rechtsverordnung nicht vom Gesetzgeber, sondern von der Öffentlichen Verwaltung erlassen. Die Verwaltung muss dazu ausdrücklich und konkret durch ein Gesetz legitimiert werden. Die Rechtsverordnung muss einen Hinweis auf ihre gesetzliche Grundlage enthalten.

Alternative Benennungen

de
  • Landesverordnung
  • Gesetzesverordnung
en
  • state ordinance
  • legal ordinance
  • statutory instrument

Verwandte Begriffe

Zugewiesene Kollektionen

Links zu anderen Vokabularen