Definition

Bundesgesetz, dessen Regelungsgegenstand die Gewährung und Ausgestaltung eines Anspruchs des Bürgers gegenüber genauer spezifizierten informationspflichtigen Stellen (zumeist des Bundes) auf Herausgabe von Informationen mit Umweltrelevanz ist. Den gleichen Gegenstand haben die Umweltinformationsgesetze der Länder.

Alternative Benennungen

de
  • UIG

Oberbegriffe

Verwandte Begriffe

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