Definition

biologisch abbaubarer Teil von Erzeugnissen, Abfällen und Rückständen der Landwirtschaft (einschließlich pflanzlicher und tierischer Stoffe), der Forstwirtschaft und damit verbundener Industriezweige sowie der biologisch abbaubare Teil von Abfällen aus Industrie und Haushalten. (Richtlinie 2003/30/EG vom 8. Mai 2003)

Alternative Benennungen

de
  • Biomasseressource

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