NABU: Gutachten offenbart Verstöße bei Genehmigung von Offshore-Windparks Ereignis
Zeitangabe
- Zeitpunkt
- 2014-02-03
Beschreibung
Ein Rechtsgutachten vom 31. Januar 2014 im Auftrag des NABU sieht grobe Verstöße bei der Genehmigung von vier Offshore-Projekten in der deutschen Nordsee. Rechtsexperten des Instituts für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen haben sich im Auftrag des NABU am Beispiel der vier genehmigten Parks Butendiek, Dan Tysk, Amrumbank West und Borkum Riffgrund II mit der Verwaltungspraxis des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) befasst. Die Gutachter kamen zu dem Schluss, dass alle Genehmigungsbescheide schwerwiegende Versäumnisse in Bezug auf geltendes Naturschutzrecht aufweisen und in der vorliegenden Form nicht hätten erteilt werden dürfen. Des weiteren wird kritisiert, dass die Vorgaben der EU-Vogelschutzrichtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) in den Genehmigungsbescheiden nur unzureichend berücksichtigt wurden, Artenschutz- und gebietsschutzrechtliche Bestimmungen umgangen sowie bestehende Wissenslücken stets pro Windparkbau interpretiert wurden. Den Windpark Butendiek westlich von Sylt ist naturschutzfachlich besonders umstritten. Das Baugebiet liegt inmitten zweier Natura-2000-Gebiete, dem FFH-Gebiet Sylter Außenriff und dem Vogelschutzgebiet Östliche Deutsche Bucht.