Zeitangabe

Zeitpunkt
2014-04-17

Beschreibung

de

Der NABU legte am 17. April 2014 nach dem Umweltschadensgesetz gegen den Bau des Offshore-Windparks Butendiek Klage beim Verwaltungsgericht Köln ein. Grund für die Klage ist, dass der Umweltverband durch den Windpark Schäden bei streng geschützten Meeresvögeln und Schweinswalen befürchtet. Butendiek liegt 32 Kilometer westlich von Sylt, inmitten des Fauna-Flora-Habitat-Gebietes „Sylter Außenriff“ und des EU-Vogelschutzgebiets „Östliche Deutsche Bucht“. Das Gebiet ist die Kinderstube des Schweinswals in der südlichen Nordsee. Das Sylter Außenriff ist für die seltenen Stern- und Prachttaucher ein wichtiger Ort, weil sie vor allem hier rasten und auch überwintern. Die Tiere sind äußerst störanfällig und meiden Windparks. Durch den geplanten Offshore-Park verlieren sie also dauerhaft ihren Lebensraum, mitten in einem EU-Vogelschutzgebiet. Erst im Februar 2014 hatte ein Rechtsgutachten des Instituts für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen im Auftrag des NABU festgestellt, dass der Genehmigungsbescheid für den Windpark Butendiek zahlreiche Verstöße gegen geltendes Naturschutzrecht aufweist.

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