Zeitangabe

Zeitpunkt
2017-01-19

Beschreibung

en

Am 19. Januar 2017 erteilte die Bezirksregierung Münster der Uniper Kraftwerke GmbH (vormals E.ON Kraftwerke GmbH) die Genehmigung, ein Kraftwerk am Standort Datteln zu errichten und zu betreiben. Das Steinkohlekraftwerk dient der Erzeugung von Strom und Fernwärme mit einer Feuerungswärmeleistung von 2.400 Megawatt thermisch und einer elektrischen Nettoleistung von 1.052 Megawatt. Neben dem Strom für die öffentliche Versorgung soll das Kraftwerk auch Strom für die Bahn erzeugen und mehr als 100.000 Haushalte mit Fernwärme versorgen. Die Genehmigung wurde mit einer Reihe von Auflagen und Nebenbestimmungen erteilt, um anspruchsvolle Anforderungen des Umweltschutzes zu erfüllen, insbesondere im Hinblick auf die Rauchgasreinigung und Abwasserbehandlung. Mit der Genehmigung kann das Kraftwerk, das schon zu großen Teilen errichtet ist, nun zu Ende gebaut werden. Der Genehmigung ist ein umfangreiches Verfahren vorausgegangen. Nachdem der Bau von Datteln 4 bereits im Jahr 2007 gestartet war, hat das Oberverwaltungsgericht Münster Mitte 2009 den zugrundeliegenden Bebauungsplan für unwirksam erklärt, u.a. da das Kraftwerk zu nahe an Wohnbebauungen errichtet wurde und der Bebauungsplan verschiedene entstehende Umweltkonflikte nicht ausreichend bewältigt. Im Juni 2012 hat das Gericht zudem den immissionsschutzrechtlichen Vorentscheid für das zu dem Zeitpunkt bereits weitgehend fertiggestellte Kraftwerk aufgehoben.

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