Zeitangabe

Zeitpunkt
2017-02-11

Beschreibung

de

Am 11. Februar 2017 traten gesetzliche Regelungen zum Fracking in Kraft. Sie sehen weitreichende Verbote und Einschränkungen für die Anwendung der Frackingtechnologie in Deutschland vor. Sogenanntes unkonventionelles Fracking wird generell verboten. Lediglich zu wissenschaftlichen Zwecken können die Bundesländer bundesweit maximal vier Erprobungsmaßnahmen zulassen, um bestehende Kenntnislücken zu schließen. Dafür sind strenge Bedingungen vorgesehen. Konventionelle Fracking-Vorhaben, die in Deutschland seit den 1960er Jahren in anderen Gesteinsarten vorgenommen werden, können zukünftig nur noch nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung unter Beteiligung der Öffentlichkeit realisiert werden.

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