Anhörung zum Fracking-Regelungspaket
NABU startet bundesweite Kampagne gegen die Förderung von Erdöl und Erdgas mittels der Fracking-Technik
Kabinett beschließt weitgehende Einschränkungen für Fracking
Cabinet adopts far reaching restrictions on fracking
UBA drängt Fracking jetzt zu regulieren
Regulate fracking now
Bundestag lehnt Fracking-Verbot ab
Umweltverbände und Bürgerinitiativen fordern in einem Offenen Brief dazu auf, Fracking in Deutschland zu verbieten
Protest gegen Erdöl-Fracking auf Usedom
Fracking: Umweltverträglichkeitsprüfung vor jedem neuen Projekt
Shale gas: new fracking projects must pass environmental test
Bundesweiter Aktionstag gegen Fracking
Einigung zum Fracking Gesetz
Fracking-Regelungen treten in Kraft
Am 11. Februar 2017 traten gesetzliche Regelungen zum Fracking in Kraft. Sie sehen weitreichende Verbote und Einschränkungen für die Anwendung der Frackingtechnologie in Deutschland vor. Sogenanntes unkonventionelles Fracking wird generell verboten. Lediglich zu wissenschaftlichen Zwecken können die Bundesländer bundesweit maximal vier Erprobungsmaßnahmen zulassen, um bestehende Kenntnislücken zu schließen. Dafür sind strenge Bedingungen vorgesehen. Konventionelle Fracking-Vorhaben, die in Deutschland seit den 1960er Jahren in anderen Gesteinsarten vorgenommen werden, können zukünftig nur noch nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung unter Beteiligung der Öffentlichkeit realisiert werden.
Initiale Version
2017-02-12T20:17:20+01:00
Meike Wolff
BMUB: Pressemitteilung Nr. 053/17, 10.02.2017: Fracking-Regelungen treten am 11. Februar in Kraft
Klimaretter: Frackingverbot: Hoffen auf Bundesländer
BMUB: Häufig gestelte Fragen: Fracking
2017-02-11
2017-02-11