Zeitangabe

Zeitpunkt
2016-06-24

Beschreibung

de

Am 21. Juni 2016 einigte sich die Koalitionsfraktion auf einen Gesetzentwurf zum Fracking. Der Gesetzentwurf beinhaltet ein Verbot des sogenannten unkonventionellen Frackings. Für wissenschaftliche Zwecke ist das "unkonventionelle Fracking" weiterhin erlaubt. Es darf Probebohrungen geben, um die Folgen für die Natur zu erkunden - aber nur, wenn die betroffenen Bundesländer dem zustimmen. 2021 soll der Bundestag auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse das Verbot erneut prüfen. Der Bundestag hat die neue Vorschriften am 24. Juni 2016 abgesegnet. Die Abgeordneten verabschiedeten mit einer Mehrheit von 436 Stimmen ein Gesetzespaket, das der Technologie engere Grenzen setzt. 119 Abgeordnete stimmten dagegen, neun enthielten sich. Der Opposition und Umweltschutzorganisationen gehen diese Neuregelungen aber nicht weit genug. Sie fordern ein generelles Fracking-Verbot.

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