Definition

Stoffe, ausgenommen Kohlendioxid und Wasser, die dazu bestimmt sind a) Nutzpflanzen Nährstoffe zuzuführen, um ihr Wachstum zu fördern, ihren Ertrag zu erhöhen oder ihre Qualität zu verbessern, oder b) die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten oder zu verbessern. (Düngegesetz (DüngeG) vom 6. Februar 2009, § 2 Abs. 1)

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  • Dünger
  • Pflanzendünger
  • Blattdünger
  • Bodendünger

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