Flurgehölz Begriff
Definition
von Laubsträuchern und -bäumen geprägte, flächenhafte Gehölze, die meist isoliert in der offenen Landflur stehen. Flurgehölze lassen sich kaum nach pflanzensoziologischen Kriterien fassen. Oft handelt es sich um kleinste Restwälder ehemals zusammenhängender Waldflächen, die hier aufgrund der für die Landwirtschaft ungünstigen Bodenverhältnisse (feuchte Senken, Lesesteinansammlungen, starke Hangneigung usw.) erhalten blieben. In diesen "Restwäldern" dominieren unter den Gehölzen in der Regel heimische Bäume und Sträucher. Die Bodenvegetation hat aufgrund der starken Umgebungseinflüsse (Nährstoff- und Biozideinträge sowie andere Faktoren) wenig mit naturnahen Wäldern gemein und ist oft relativ artenarm. Nicht selten bestehen Flurgehölze jedoch auch aus völlig naturfernen Gehölzbeständen (Robinie, Pappel u.a.). Als Begleitarten finden sich insbesondere an den Rändern oft verschiedene Straucharten ein, die wesentlich zum Biotopwert beitragen. (Beschreibung der Biotoptypen auf der Grundlage der Liste der Biotoptypen Brandenburgs (Stand 2004) und der Erläuterungstexte (Stand 1994) von Dr. Frank Zimmermann (Landesumweltamt Brandenburg), Berlin, Mai 2005)
Alternative Benennungen
- Feldgehölz
- Flurholz
- Flurholzanbau
- field coppice
- field shrub
- meadow shrub