Definition

Kleinsiedlungsgebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von Kleinsiedlungen einschließlich Wohngebäuden mit entsprechenden Nutzgärten und landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen. (§ 2 - Baunutzungsverordnung (BauNVO), Fassung vom 21.11.2017)

Oberbegriffe