Definition

Seit 2002 regelt das Europäisches Abfallverzeichnis (EAV) die Bezeichnung von Abfällen sowie deren Einstufung nach dem Grad der Überwachungsbedürftigkeit und löst damit den Europäischen Abfallkatalog (EAK) ab. (Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, https://www.statistik-bw.de/Glossar/340, abgerufen am 14.12.2020)

Alternative Benennungen

de
  • EAK
en
  • EWC

Oberbegriffe