Definitionen

Das Europäische Abfallverzeichnis ist maßgebend für die Abfallbezeichnungen in der Europäischen Union. Es stuft die Abfälle überwiegend nach ihrer Herkunftsbranche ein. In Deutschland wurde es mit der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) in nationales Recht überführt. Unter der Abfalleinstufung ist die Zuordnung eines Abfalls zu einer Abfallart mit einer Abfallschlüsselnummer zu verstehen. (UBA (2016): Einstufung von Abfällen)

Auflistung von mehr als 800 Abfallarten, sortiert nach Herkunft und Inhaltsstoffen. Mit der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung- AVV, BGBl I 2001, 3379) in deutsches Recht umgesetzt.

Alternative Benennungen

de
  • EAV
  • Abfallverzeichnis

Oberbegriffe