Definition

Stoffe ohne wesentlichen Nährstoffgehalt, die dazu bestimmt sind, auf Pflanzen biologisch oder chemisch einzuwirken, um einen pflanzenbaulichen, produktionstechnischen oder anwendungstechnischen Nutzen zu erzielen, soweit sie nicht Pflanzenstärkungsmittel im Sinne des § 2 Nummer 16 des Pflanzenschutzgesetzes sind. (Düngegesetz vom 9. Januar 2009, § 2 Nr. 7)

Alternative Benennungen

de
  • Pflanzenhilfsstoff
en
  • plant growth improver

Oberbegriffe