Definition

Stoffe und Gemische einschließlich Mikroorganismen, die a) ausschließlich dazu bestimmt sind, allgemein der Gesunderhaltung der Pflanzen zu dienen, soweit sie nicht Pflanzenschutzmittel nach Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009, oder b) dazu bestimmt sind, Pflanzen vor nichtparasitären Beeinträchtigungen zu schützen. (Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) vom 14. Februar 2012, § 2 Nr. 10)

Alternative Benennungen

en
  • plant strengthening agent

Oberbegriffe

Verwandte Begriffe