Definition

Das Gesetz dient in erster Linie der Anpassung des Bundesrechts an die zwingenden Vorgaben der Richtlinie 2003/35/EG ... über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten

Alternative Benennungen

de
  • Gesetz über die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten
  • ÖffBetG

Oberbegriffe

Zugewiesene Kollektionen