Steuer [Abgabe] Begriff
tax (engl.)
Definition
Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein. (Abgabenordnung (AO), § 3 Abs. 1)
Alternative Benennungen
en
- levy
Oberbegriffe
Unterbegriffe
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