Abgabe Begriff
Definition
Geldzahlungen an öffentlich-rechtliche Körperschaften, die an Bund, Länder, Gemeinden und die Religionsgemeinschaften per Gesetz abzuführen sind. Dazu gehören Steuern und Zölle als Abgaben ohne besondere Gegenleistung sowie Beiträge und Gebühren als Pflichtzahlungen für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Leistung, z. B. für die Straßenreinigung. (bpb (2020): Lexikon der Wirtschaft)
Alternative Benennungen
de
- Öffentlich-rechtliche Abgabe
- Abgabenerhebung
en
- levy
Oberbegriffe
Links zu anderen Vokabularen
- http://www.eionet.europa.eu/gemet/concept/4784Close Matches