Definition

Geldzahlungen an öffentlich-rechtliche Körperschaften, die an Bund, Länder, Gemeinden und die Religionsgemeinschaften per Gesetz abzuführen sind. Dazu gehören Steuern und Zölle als Abgaben ohne besondere Gegenleistung sowie Beiträge und Gebühren als Pflichtzahlungen für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Leistung, z. B. für die Straßenreinigung. (bpb (2020): Lexikon der Wirtschaft)

Alternative Benennungen

de
  • Öffentlich-rechtliche Abgabe
  • Abgabenerhebung
en
  • levy

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