Definition

Die Luftverkehrsteuer ist eine bundesgesetzlich geregelte Verkehrsteuer, die die Zollverwaltung erhebt und die als Einnahme dem Bund zufließt. Die Luftverkehrsteuer wird auf gewerbliche Passagierflüge erhoben. Besteuert werden grundsätzlich alle Abflüge von einem deutschen Flughafen. Steuerschuldner für die Luftverkehrsteuer sind die einzelnen Luftverkehrsunternehmen bzw. ihre steuerlichen Beauftragten. (Bundesministerium der Finanzen,
Referat Öffentlichkeitsarbeit: Glossar, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Glossareintraege/L/001_Luftverkehrsteuer.html, [abgerufen am 28.12.2020])

Alternative Benennungen

de
  • Flugsteuer
  • Flugticketabgabe
  • Flugverkehrsbesteuerung
  • Luftverkehrsbesteuerung
  • Luftverkehrsabgabe
  • Flugticket-Steuer
en
  • air traffic tax
  • aviation tax
  • air travel tax

Oberbegriffe

Unterbegriffe

Zugewiesene Kollektionen