Definition

Abfälle aus gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderem Maße eine Gefahr für die Gesundheit und/oder die Umwelt darstellen, explosiv oder brennbar sind oder Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten bzw. hervorbringen können. Sie sind in der Abfallverzeichnis-Verordnung gesondert gekennzeichnet. (wertstoffe.sachsen.de: Gefährliche Abfälle)

Alternative Benennungen

de
  • Sonderabfall
  • Sondermüll
  • Giftiger Abfall
  • Giftmüll
  • Toxischer Abfall
  • Schadstoffhaltiger Abfall
  • Problemabfall
  • Besonders überwachungsbedürftiger Abfall
  • Problemmüll
en
  • toxic waste
  • special waste

Oberbegriffe

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