Definitionen

aus einer oder mehreren nicht wiederaufladbaren Primärzellen oder aus wiederaufladbaren Sekundärzellen bestehende Quellen elektrischer Energie, die durch unmittelbare Umwandlung chemischer Energie gewonnen wird. (Batteriegesetz (BattG), § 2 Abs. 2)

eine Einrichtung, die durch unmittelbare Umwandlung chemischer Energie erzeugte elektrische Energie liefert, über einen internen oder externen Speicher verfügt, und aus einem oder mehreren nicht wiederaufladbaren oder wiederaufladbaren Batteriezellen, -modulen oder -sätzen besteht, und eine Batterie umfasst, die zur Wiederverwendung oder zur Umnutzung vorbereitet oder umgenutzt oder wiederaufgearbeitet wurde. (Verordnung (EU) 2023/1542, Artik. 3 Nr. 1)

Alternative Benennungen

de
  • Elektrobatterie
  • Elektrische Batterie
  • Galvanische Zelle
  • Batteriezelle
en
  • electric battery

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