Definition

Batterie, die speziell auf die Lieferung elektrischer Energie für die Traktion von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen der Klasse L im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 ausgelegt ist und mehr als 25 kg wiegt, oder eine Batterie, die speziell auf die Lieferung elektrischer Energie für die Traktion von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen der Klassen M, N oder O im Sinne der Verordnung (EU) 2018/858 ausgelegt ist. (Verordnung (EU) 2023/1542, Artik. 3 Nr. 14)

Alternative Benennungen

de
  • Antriebsbatterie
  • Traktionsbatterie
  • Elektroautobatterie

Oberbegriffe