Definitionen

Batterie, die speziell auf die Lieferung elektrischer Energie für den Anlasser, die Beleuchtung oder die Zündung ausgelegt ist und die bei Fahrzeugen, anderen Verkehrsmitteln oder Maschinen auch zu Zusatz- oder Backup-Zwecken eingesetzt werden kann. (Verordnung (EU) 2023/1542, Artik. 3 Nr. 12)

Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind. Fahrzeuge im Sinne von Satz 1 sind Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein. (Batteriegesetz (BattG), §2 Abs. 4)

Alternative Benennungen

de
  • Kfz-Batterie
  • Autobatterie
  • Fahrzeugbatterie
  • Fahrbatterie
en
  • vehicle battery
  • starting, lighting and ignition battery
  • automotive battery
  • car battery
  • automobile battery

Oberbegriffe