Europäische Kommission erlaubt Anbau der Gen-Kartoffel Amflora Ereignis
Zeitangabe
- Zeitpunkt
- 2010-03-02
Beschreibungen
Am 2. Februar 2010 hat die Europäische Kommission auf der Grundlage der geltenden, von Rat und Parlament angenommenen Rechtsvorschriften – zwei Beschlüsse betreffend die Kartoffelsorte Amflora gefasst: Mit dem ersten Beschluss wird der Anbau von Amflora zu industriellen Zwecken genehmigt; der zweite betrifft die Verwendung der bei der Stärkegewinnung anfallenden Nebenerzeugnisse als Futtermittel. Nach einem umfassenden, im Jahr 2003 eingeleiteten Zulassungsverfahren und aufgrund mehrerer befürwortender wissenschaftlicher Gutachten hat die Kommission die Zulassung für Amflora erteilt. Diese genetisch veränderte Kartoffelsorte soll für die Gewinnung einer (z. B. in der Papierproduktion einsetzbaren) Industriestärke genutzt werden.
Der Beschluss enthält strenge Vorgaben für den Anbau, damit nach der Ernte keine genetisch veränderten Kartoffeln auf dem Acker liegen bleiben und damit sich die Amflorasamen nicht in der Umgebung ausbreiten. Ein ergänzender Beschluss gilt den bei der Stärkegewinnung anfallenden Nebenerzeugnissen, soweit sie als Futtermittel verwendet werden.
On 2 February 2010 the European Commission adopted two decisions concerning the Genetically Modified Amflora potato: the first authorises the cultivation of Amflora in the EU for industrial use, and the second relates to the use of Amflora's starch by-products as feed. After a comprehensive authorisation procedure, which started in 2003, and repeated favourable scientific opinions, the Commission decided to authorise Amflora. This GM potato is to be used for the production of starch that is suitable for industrial applications (e.g. paper production).
The decision provides for strict cultivation conditions to prevent the possibility that GM potatoes will remain in the fields after harvest and to ensure that Amflora's seed will not be inadvertently disseminated into the wider environment. A complementary authorisation is taken in order to cover the by-products of the starch extraction when they are used as feed.