Definition

Die Europäische Kommission ist das zentrale ausführende Organ der EU. Sie hat das so genannte Vorschlagsmonopol, d. h. nur sie hat das Recht, dem Rat Vorschläge für Richtlinien und Verordnungen vorzulegen. Neben der Erarbeitung von Vorschlägen für neue Rechtsvorschriften ist die Kommission für die praktische Umsetzung von EU-Maßnahmen und die Verwaltung des EU-Haushalts verantwortlich. Sie arbeitet weisungsunabhängig von den nationalen Regierungen ausschließlich im Interesse der Europäischen Gemeinschaft. Die Kommission untersteht der demokratischen Kontrolle des Europäischen Parlamentes, dem sie rechenschaftspflichtig ist. (http://www.eu-koordination.de/index.php?page=44#Verweis_8)

Alternative Benennungen

de
  • EU-Kommission
  • EG-Kommission

Oberbegriffe

Zugewiesene Kollektionen