Zeitangabe

Zeitpunkt
2015-07-07

Beschreibung

de

Große Elektrohändler sind künftig verpflichtet, Elektro-Altgeräte wie Kühlschränke oder Flachbildschirme beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts zurückzunehmen. Kleinere Geräte, wie Föhne, Mobiltelefone oder Rasierapparate – der Gesetzgeber spricht von Geräten mit einer Kantenlänge bis zu 25 Zentimetern – müssen sie auch ohne Neukauf eines entsprechenden Geräts zurücknehmen. Die Abgabe der Elektrogeräte erfolgt immer kostenlos. Als "große Elektrohändler" gelten solche Geschäfte, die über mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte verfügen, zum Beispiel Elektro- oder auch Baumärkte. Kleinere Fachgeschäfte werden von der Rücknahmepflicht ausgenommen. Das so genannte ElektroG wird am 10. Juli 2015 abschließend im Bundesrat behandelt und tritt anschließend in Kraft. Der Handel wird nach Inkrafttreten neun Monate Zeit haben, seinen Verpflichtungen nachzukommen und die erforderlichen Rücknahmestellen einzurichten.

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