Vereinbarung zur Verringerung des Verbrauchs von Kunststofftragetaschen Ereignis
Zeitangabe
- Zeitpunkt
- 2016-07-01
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Definition
Der Verbrauch an Plastiktüten soll in den kommenden zehn Jahren fast halbiert werden. Das ist das Ziel einer freiwilligen Vereinbarung zwischen dem Handelsverband Deutschland und Bundesumweltministerium. Die teilnehmenden Unternehmen sagen darin zu, Kunststofftragetaschen zukünftig nur noch gegen ein Entgelt abzugeben. Weitere Handelsverbände und Unternehmen haben bereits erklärt, sich an der Vereinbarung zu beteiligen. Deutschland setzt diese Vorgaben vorerst mit einer freiwilligen Vereinbarung zwischen dem Handel und dem Bundesumweltministerium um. Diese tritt zum 1. Juli 2016 in Kraft und bezieht auch Plastiktüten über 50 Mikrometer Wandstärke ein. Ausgenommen sind sehr leichte Plastiktüten, die zum Beispiel für Obst und Gemüse benutzt werden. Der Handel verpflichtet sich darüber hinaus, jährlich einen unabhängigen Monitoring-Bericht zum Erfolg seiner Maßnahmen vorzulegen. Nach zwei Jahren prüft das Bundesumweltministerium, ob das langfristige Reduktionsziel der EU-Richtlinie erreicht werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, kann das Bundesumweltministerium von seiner Möglichkeit Gebrauch machen, die Vereinbarung zu kündigen und durch eine ordnungsrechtliche Maßnahme zu ersetzen.
Änderungsangaben
Exportangabe
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- sns
- sns:topic
- t-50032aa9_154511a5067_-71da
- dct:date
- 2016-11-21