Die Umweltchronik

Wichtige Umwelt-Ereignisse

  1. Am 19. Juli 2011 hat der Rat der Europäischen Union eine Richtlinie zur Festlegung eines Gemeinschaftsrahmens für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle, die aus der zivilen Nutzung stammen, verabschiedet. Die EU-Richtlinie 2011/70/EURATOM verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, bis zum 23. August 2015 eine Bestandsaufnahme der abgebrannten Brennelemente und radioaktiven Abfälle zu erheben und ein Nationales Entsorgungsprogramm (NaPro) vorzulegen. Das Bundesumweltministerium veröffentlichte am 1. April 2015 das Nationale Entsorgungsprogramm für radioaktive Abfälle und einen dazugehörigen Umweltbericht mit möglichen Umweltauswirkungen des Programms beteiligt die Öffentlichkeit an der Erstellung des Nationalen Entsorgungsprogramms für radioaktive Abfälle. Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden haben bis zum 31. Mai 2015 Gelegenheit, zum Entwurf des Programms Stellung zu nehmen.

  2. Wegen anhaltender Dürre müssen die Kalifornier ihren Wasserverbrauch reduzieren. Am 1. April 2015, hat der Gouverneur Jerry Brown drastisches Wassersparen verordnet. Der Wasserverbrauch der Gemeinden müsse um 25 Prozent im Vergleich zum Vorjahr reduziert werden.

  3. Am 1. April 2015 verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzespacket mit strengeren Regelungen zum Fracking. Das Gesetzespaket sieht Verbote zum Schutz von Trinkwasser, Gesundheit und Natur in bestimmten Regionen sowie generell weitgehende Einschränkungen für Fracking-Maßnahmen in Schiefer-, Ton-, Mergel- oder Kohleflözgestein vor. Das Paket enthält zudem ergänzende strengere Regelungen zur konventionellen Erdgas- und Erdölförderung. Umweltverbände übten erhebliche Kritik und protestieren mit einer "Probebohrung" vor dem Kanzleramt in Berlin.

  4. Am 1.04.2015 gab die Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA) Maria Krautzberger den Startschuss für das EU-Projekt INSPIRATION. Unter der Koordination des UBA werden 21 Institutionen aus 16 europäischen Ländern in den kommenden drei Jahren eine strategische Forschungsagenda für die Ressourcen Boden und Fläche in Europa entwickeln. „Dieses Projekt ist für uns ein Meilenstein im Internationalen Jahr des Bodens“, sagte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger. INSPIRATION steht für “INtegrated Spatial PlannIng, land use and soil management Research AcTION”. Das Projekt wird als Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahme (Coordination and Support Action - CSA) für die Europäische Kommission durchgeführt. Die beteiligten Projektpartner repräsentieren für die Themen Boden und Fläche sowie Stadt und Raumplanung jeweils nationale Förder- und Forschungseinrichtungen aus Deutschland, Frankreich, Polen, der Tschechischen Republik, Portugal, Belgien, Italien, Slowenien, Großbritannien, Spanien, Niederlande, Schweiz, Slowakei, Österreich, Rumänien und Finnland.

  5. Quecksilberdampflampen (sogenannte „HQL“-Lampen), Natriumdampfniederdrucklampen sowie Kompaktleuchtstofflampen mit konventionellen Vorschaltgeräten (KVG) und elektronischen Vorschaltgeräten (EVG) unter 80 Lumen pro Watt dürfen ab 1. April 2015 nicht mehr in den Markt gelangen. Gründe sind der hohe Stromverbrauch, der Quecksilbergehalt der Leuchtmittel sowie die veraltete Technik. Rechtsgrundlage ist die EU-Richtlinie für eine umweltgerechte Gestaltung von energieverbrauchsrelevanten Produkten.

  6. Die Europäische Kommission verklagt Deutschland beim Gerichtshof der Europäischen Union wegen des Versäumnisses, bei der Genehmigung des Kohlekraftwerks in Hamburg/Moorburg die Vorschriften der FFH-Richtlinie zu beachten. Nach Auffassung der Kommission besteht die Gefahr, dass das Projekt sich negativ auf geschützte Arten wie Lachs, Flussneunauge oder Meerneunauge auswirken könnte. Diese Arten passieren das Kraftwerk auf ihrer Wanderung von der Nordsee zu den etwa 30 Natura-2000-Gebieten im Einzugsgebiet der Elbe stromaufwärts von Hamburg. Die zur Kühlung des Kraftwerks erforderliche Wasserentnahme ist schädlich für diese Tiere. Bei der Genehmigung des Kraftwerks hat Deutschland es versäumt, die in der Richtlinie vorgesehene Prüfung vorzunehmen und nach alternativen Kühlverfahren zu suchen, durch die das Sterben der betreffenden geschützten Arten vermieden werden könnte.

  7. Am 27. März 2015 eröffnete Bundesministerin Barbara Hendricks den Neubau der Saatgutbank der Freien Universität Berlin. Sie übernimmt die Schirmherrschaft für Deutschlands älteste Wildpflanzen-Saatgutbank. Die Dahlemer Saatgutbank war bisher eher unscheinbar in den Räumen des Wirtschaftshofes im Botanischen Garten untergebracht und zieht nun in eigene Räumlichkeiten am Sumpf- und Wasserpflanzengarten. Die Saatgutbank des botanischen Gartens besteht seit 1994 und gehört damit zu den Ältesten in Deutschland und umfasst derzeit ca.7000 Saatguteinlagerungen. Die Saatgutbank sammelt, trocknet und lagert Saatgut aus der ganzen Welt, schwerpunktmäßig aber aus Europa und der Region Berlin-Brandenburg. Die Sammlung von Saatgut dient vor allem dem Schutz gefährdeter oder geschützter Arten zur Sicherung des Artenbestandes sowie der Wissenschaft und Forschung. Dazu werden auf Expeditionen die Samen gesammelt, gereinigt und aufbereitet, anschließend wird das Saatgut in einem Trockenraum bei 15° C und 15% relativer Luftfeuchte getrocknet und schließlich in einem Kühlraum bei -20 Grad eingelagert. Auf diese Weise kann die Keimfähigkeit der Samen Jahrzehnte, manchmal sogar Jahrhunderte erhalten werden!

  8. Auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks beschloss das Kabinett am 25. März 2015 die Verlängerung der Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben. Der Bund ist nach dem Standortauswahlgesetz verpflichtet, den Salzstock Gorleben unter Gewährleistung aller rechtlichen Erfordernisse offenzuhalten, solange er nicht im Auswahlverfahren für die Suche nach einem Standort zur Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle ausgeschlossen wurde. Der Bundesrat muss der neuen Verordnung noch zustimmen.

  9. Wegen anhaltend hoher Luftverschmutzung durch Feinstaub wurde der Autoverkehr in Paris am 23. März 2015 drastisch eingeschränkt. Ab 05.30 Uhr durften in der französischen Hauptstadt und angrenzenden Vorstädten nur noch Fahrzeuge mit ungeraden Endziffern auf den Nummernschildern fahren. Ausgenommen waren Elektroautos sowie Fahrzeuge mit mindestens drei Insassen. Auch Polizei und Feuerwehr sowie bestimmte Berufsgruppen wie Händler durften weiter fahren. Der öffentliche Nahverkehr war kostenlos.

  10. Am 20. März 2015 startete der NABU eine bundesweite Kampagne gegen die Förderung von Erdöl und Erdgas mittels der Fracking-Technik. Städte, Gemeinden und Bürger werden aufgerufen zu unterzeichnen und so ihren Protest gegen die umstrittene Fördermethode zum Ausdruck bringen. Dazu steht ein Aufruf bereit, unter dem Motto „Meine Gemeinde soll frackingfrei bleiben“. Dieser kann bis zum 8. Mai unterschrieben werden. Bereits zum Start haben sich mehr als 1.000 Städte und Gemeinden gegen die umstrittene Bohrmethode ausgesprochen.

  11. Am 20. März 2015 erklärte die Internationale Agentur für Krebsforschung (IACR) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) das Herbizid Glyphosat als „wahrscheinlich krebserzeugend“ (Gruppe 2A).

  12. Das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen UNDP legt ein neues 10-Jahres-Programm auf, um Ländern im Kampf gegen Naturkatastrophen zu helfen. Das gab die UN-Organisation am 17. März 2015 während der UN-Weltkonferenz zur Katastrophenvorsorge im japanischen Sendai bekannt. Mit dem neuen "5-10-50"-Programm wolle man neue Gesetze oder Institutionen schaffen, sagte UNDP-Chef Helen Clark. Es geht dabei um 50 Länder, denen über zehn Jahre in fünf kritischen Gebieten geholfen werden soll: Risikobewusstsein und Frühwarnung; Regierungsführung, die auf die Risiken eingeht; Prävention; robuster Wiederaufbau sowie lokale und urbane Risikominimierung. Nach UNDP-Angaben starben in den vergangenen zwei Jahrzehnten 1,3 Millionen Menschen durch Naturkatastrophen. Schäden in Höhe von zwei Billionen US-Dollar seien in dem Zeitraum entstanden. Das neue Programm soll auf der Katastrophenvorsorge der vergangenen zehn Jahre aufbauen.

  13. Die NRW-Stiftung hat vier Flächen aus dem Nationalen Naturerbe übernommen und wird sie nun dauerhaft für den Naturschutz sichern. Eine entsprechende Vereinbarung unterzeichneten Bundesumweltministerin Barbara Hendricks, NRW-Umweltminister Johannes Remmel, Axel Kunze, Vorstandsmitglied der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und NRW-Stiftungspräsident Harry Kurt Voigtsberger am 17. März in Königswinter. Die vier Liegenschaften aus der ersten Tranche des Nationalen Naturerbes umfassen insgesamt 1100 Hektar. Es handelt sich um ehemals militärisch genutzte Liegenschaften in der Drover Heide im Kreis Düren, in der Trupbacher Heide im Kreis Siegen-Wittgenstein, in der Steinheide im Rhein-Erft-Kreis sowie um die Buchenwälder auf dem Petersberg in Königswinter.

  14. Nach einer am 17. März 2015 veröffentlichen Studie von der Nichtregierungsorganisation Fern wurde von 2000 bis 2012 Wald in der Größenordnung von einem Fußballfeld durchschnittlich alle zwei Minuten illegal abgeholzt, um die EU mit Rindfleisch, Leder, für Lebensmittel verwendetes Palmöl und Soja, Tierfutter, Lederschuhen und Biokraftstoffen zu versorgen. Die Niederlande, Italien, Deutschland, Frankreich und Groβbritannien erscheinen als mit Abstand die größten Konsumenten von Grunderzeugnissen illegalen Ursprungs. Die EU importiert insgesamt 25 % des gesamten Sojas, 18 % des gesamten Palmöls, 15 % des gesamten Rindfleisches und 31% des gesamten Leders im internationalen Handel, die aus illegaler Zerstörung tropischen Wälder stammen.

  15. Am 13. März 2015 haben der NABU und das Land Schlewig-Holstein ihre Initiative gegen Meeresmüll auf die Westküste von Schleswig-Holstein erweitert. Bisher konnten Fischer in vier Häfen als Beifang gefischten Müll kostenlos entsorgen. Jetzt gehören die Häfen Büsum und Eidersperrwerk zum „Fishing for Litter“-Projekt dazu. Der Ausbau einer Logistik zur Abfallentsorgung gefischter Abfälle an der Nordsee wird damit von Ostfriesland bis an die Eider erweitert. „Fishing for Litter“ bietet Fischern die Möglichkeit, den aufgefischten Müll in den Häfen kostenfrei und fachgerecht in dafür vorgesehenen Containern zu entsorgen. Die gefischten Abfälle werden später sortiert und auf ihre Zusammensetzung und Wiederverwertbarkeit hin untersucht. Die Ergebnisse dienen auch der Entwicklung effektiver Strategien zur Müllvermeidung, wie es die 2008 verabschiedete EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie vorsieht. In den Jahren 2013 und 2014 wurden auf diese Weise durch die Kleine Küstenfischerei in Niedersachsen rund fünf Tonnen Meeresmüll aus der Nordsee geholt.

  16. Der BUND gewann einen Rechtsstreit gegen die Bayer CropScience Deutschland GmbH, eine Tochter der Bayer AG. Nach dem am 11. März 2015 verkündeten Urteil des Landgerichts Düsseldorf darf der BUND wieder ohne Einschränkung sagen, dass zwei von Bayer hergestellte Pestizidprodukte für Bienen gefährlich sind und es sich bei dem darauf abgebildeten Logo mit dem Aufdruck "nicht bienengefährlich" um eine Irreführung von Verbrauchern handelt. Der Pestizidhersteller Bayer Cropscience hatte eine einstweilige Verfügung gegen den BUND erwirkt. Der Grund: Der BUND veröffentlichte Anfang Dezember 2014 einen Einkaufscheck zum Verkauf von Pestiziden in Bau- und Gartenmärkten. Darin kritisierte er unter anderem zwei Produkte von Bayer Cropscience, die den Wirkstoff Thiacloprid enthalten.

  17. Am 11. März 2015 hat das Bundeskabinett neue Regelungen zur Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten beschlossen. Die neuen Regeln sollen die Sammelmenge bei Elektro- und Elektronik-Altgeräten steigern, wertvolle Metalle aus den Altgeräten rückugewinnen und für eine umweltgerechte Entsorgung der Reststoffe sorgen. Das beschlossene Elektro- und Elektronikgerätegesetz dient der Umsetzung entsprechender EU-Vorgaben. Große Vertreiber, die auf mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, sind nach dem neuen Elektrogesetz zukünftig verpflichtet, Elektro- und Elektronik-Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts zurückzunehmen. Bei kleinen Geräten, die keine Kantenlänge größer als 25 cmhaben, müssen diese großen Vertreiber die Altgeräte sogar ohne Kauf eines entsprechenden Neugeräts zurücknehmen. Das neue Elektrogesetz soll zudem eine qualitativ hochwertige Behandlung des Elektroschrotts, die auf die Rückgewinnung ressourcenrelevanter Metalle ausgerichtet ist, stärken. Auch die illegale Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten ins Ausland soll mit dem neuen Gesetz eingedämmt werden.

  18. Am 9. März 2015 startete das Solarflugzeug "Solar Impulse 2" zur ersten Weltumrundung. Die erste Etappe führte vom Golf-Emirat Abu Dhabi über 500 Kilometer nach Maskat, der Hauptstadt von Oman. Mit dem Flug wollen die beiden Schweizer Bertrand Piccard und André Borschberg für das Energieeffizients und die Nutzung von Ökoenergien werben.

  19. Am 10. März 2015 stimmte das Europäische Parlament für sparsamere, sicherere und klimafreundlichere Lkw. Die Modernisierung der EU-Vorschriften für schwere Nutzfahrzeuge ermöglicht es den Herstellern, aerodynamischere Lkw zu entwickeln, mit denen der Kraftstoffverbrauch um sieben bis zehn Prozent reduziert, der Ausstoß von Treibhausgasen eingedämmt und die Straßenverkehrssicherheit verbessert werden kann.

  20. Am 7. März 2015 bestätigte die EU-Kommission die Rücknahme von 73 Gesetzesvorschlägen im Rahmen der besseren Rechtsetzung, darunter auch das Abfallpaket. Die Rücknahme dieser Legislativvorschläge ist im Anhang II des Arbeitsprogramms der EU-Kommission für 2015 festgelegt. Die Liste der zurückgezogenen Vorschläge wurde nun im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Kommission kündigte an, nach der Rücknahme des Pakets zum Abfallrecht unter anderem ehrgeizigere und umfassendere Vorschläge zur Kreislaufwirtschaft vorzulegen.

  21. Der deutsche Ökostromanbieter Greenpeace Energy kündigte eine Klage gegen die Europäische Kommission an, weil diese milliardenschwere Beihilfen für den Bau des britischen AKW Hinkley Point C genehmigt hat. Sobald die Beihilfegenehmigung der Kommission im offiziellen EU-Amtsblatt erschienen ist und die Klagefrist beginnt, wird Greenpeace Energy eine so genannte Nichtigkeitsklage beim Gericht der Europäischen Union in Luxemburg einreichen. Ein von Greenpeace Energy in Auftrag gegebenes Gutachten des Analysehauses Energy Brainpool zeigt, dass Hinkley Point C zu einer Verschiebung des Preisniveaus auf dem europäischen Strommarkt führen wird.

  22. Die Regierung Kenias ließ am 3. März 2015 in einem Nationalpark in der Nähe von Nairobi 15 Tonnen Elfenbein verbrennen. Kenias Präsident Uhuru Kenyatta verkündete, der gesamte Elfenbeinbestand des Landes werde bis Ende des Jahres verbrannt.

  23. Um die Zahl der umweltschädlichen Einwegtüten zu senken, dürfen die EU-Staaten künftig Plastiktüten besteuern oder national verbieten. Das beschlossen die EU-Minister am 2. März 2015 und segneten damit bereits länger debattierte Pläne endgültig ab. Die Mitgliedsländer sollen sich zudem konkrete Ziele setzen, damit bis Ende 2025 jeder Bürger in Europa im Schnitt nur noch 40 Beutel pro Jahr verbraucht.

  24. Am 28. Februar 2015 wurde auf chinesischen Video-Plattformen der Dokumentarfilm "Under the Dome" von der Journalistin Chai Jing veröffentlicht. Der Film beschreibt die Auswirkungen der Luftverschmutzung auf die Bewohner chinesischer Städte. Chai Jing finanzierte den Film aus eigenen Mitteln. Innerhalb von wenigen Tagen wurden der Film im Internet millionenhaft abgerufen. Am 6. März 2015, unmittelbar vor dem Nationalen Volkskongress, entfernte die staatliche Zensurbehörde den Film vollständig aus dem chinesischen Internet.

  25. Am 27. Februar 2015, stellte das britisch-amerikanische Unternehmen AIDA Cruises und die gemeinnützige Klimaschutzorganisation atmosfair zur ITB Berlin ein Klimaschutzprogramm für Kreuzfahrten vor. Das Programm umfasst unter anderem die direkte Reduktion von CO²- Emissionen der Schiffe sowie die freiwillige CO²-Kompensation für die Kreuzfahrten. Die CO²-Kompensation ihrer Kreuzfahrt ist ab sofort für alle AIDA Gäste freiwillig buchbar. Im Anschluss an seine „klimabewusste Kreuzfahrt“ erhält jeder Gast ein personalisiertes Klimaschutz-Zertifikat und eine Spendenbescheinigung von atmosfair. AIDA kompensiert außerdem ab sofort die CO²-Emissionen der dienstlich veranlassten Reisen mit dem Flugzeug oder Mietwagen über atmosfair-Klimaschutzprojekte. Bis 2020 wollen die beiden Klimaschutzpartner einen Anteil von 20 Prozent der Gäste erreichen, die mit einer CO²-Kompensation ihrer Reise einen freiwilligen Klimaschutzbeitrag leisten. Das Geld fließt an ein Biomassekraftwerk im nördlichen Indien, das aus Ernteresten grünen Strom für 40.000 Haushalte produziert, 30.000 Tonnen CO²- jährlich spart und zusätzlich einen Beitrag zur Entwicklung der Region mit neuen Arbeitsplätzen und Einnahmequellen für Bauern bietet.

  26. Am 26. Februar 2015 veröffentlichte das UN-Klimasekretariat den Verhandlungstext der Ad Hoc Working Group on the Durban Platform for Enhanced Action (ADP) für den Weltklimavertrag, der das Kyoto-Protokoll ablösen soll. Der 90-Seiten umfassene Entwurf war auf der Sitzung in Genf in der ersten Februarhälfte 2015 beschlossen worden.

  27. Die Umweltorganisation Greenpeace teilte am 26. Februar 2015 mit, dass die spanische Bank Banco Santander ihre Finanzbeziehungen zum asiatischen Papierhersteller Asia Pacific Resources International Limited nicht verlängern wird. Greenpeace hatte Banco Santander am 10. Februar 2015 öffentlich vorgeworfen, eine Firma mit Darlehen in zweistelliger Millionenhöhe zu unterstützen, die nach Recherchen der Umweltorganisation für die Zerstörung von Regenwald in Indonesien verantwortlich und in Konflikte mit der indonesischen Bevölkerung verstrickt ist. Parallel zur Veröffentlichung der Greenpeace-Vorwürfe im Netz protestierten Aktivisten am 10. Februar 2015 direkt an einer Santander-Filiale in London.

  28. Das BMZ startete am 26. Februar 2015 das Onlineportal www.textilklarheit.de Über die Website können sich Konsumentinnen und Konsumenten über die Glaubwürdigkeit von Umwelt- und Sozialsiegeln für Textilien informieren. Die Seite ist Teil des Portals "siegelklarheit.de" der Bundesregierung. Dort werden künftig nicht nur Siegel für Textilien, sondern auch für weitere verbraucherrelevante Produktgruppen bewertet. Gleich beim Einkauf können sich die Konsumentinnen und Konsumenten auch mit der zugehörigen App "Siegelklarheit" informieren. Das Neue am Portal ist der hohe Detailgrad der Bewertung und zugleich die Bandbreite der Prüfung, die neben dem Kontrollsystem auch die Aspekte Umwelt und Soziales eines Siegels umfasst. An der Entwicklung von "siegelklarheit.de" sind die Bundesministerien für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, für Arbeit und Soziales sowie der Justiz und für Verbraucherschutz beteiligt.

  29. Die Bundesnetzagenturgab am 25. Februar 2015 die erste Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen bekannt. Die finanzielle Förderung erneuerbaren Stroms soll nach dem EEG 2014 nicht mehr gesetzlich vorgegeben werden, sondern in einem Marktmechanismus ermittelt werden. Ziel der Ausschreibungsverfahren ist die Reduzierung der Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien unter Wahrung der heute vorhandenen Vielfalt der Akteure. Gleichzeitig sollen die gesetzlichen Ausbauziele erreicht werden. Das Pilotverfahren für PV-Freiflächenanlagen dient der Erprobung des Verfahrens, bevor ab spätestens 2017 auch für alle anderen erneuerbaren Energieträger Ausschreibungsverfahren eingeführt werden sollen.

  30. Am 25. Februar 2015 teilte das Karlsruher Institut für Technologie (KIT), dass es ein Kompetenzzentrum Rückbau gründet, um das vorhandene einzigartige Know-how zum Rückbau kerntechnischer Anlagen zu sichern und praxisbezogen zu vertiefen. Neben innovativen Rückbautechnologien gehören die radiologische Charakterisierung kontaminierter Anlagenteile, die Dekontamination, der Strahlenschutz, das Management komplexer Prozesse und die interdisziplinäre Technikfolgenabschätzung zu den zentralen Themen. Das Kompetenzzentrum Rückbau des KIT ist Teil des Helmholtz-Programms Nukleare Entsorgung und Sicherheit sowie Strahlenforschung (NUSAFE).

  31. Vor der ersten Lesung im Bundestag Anfang März 2015 steht der Entwurf zum neuen Elektrogerätegesetz (ElektroG) im Kreuzfeuer der Kritik von Umweltverbänden. Nach Auffassung von Germanwatch, Nabu, BUND, Deutsche Umwelthilfe, Bundesverband für Umweltberatung und Deutscher Naturschutzring macht es Bundesregierung es fast unmöglich, dass Elektrogeräte länger genutzt oder wieder aufbereitet werden können. Kleine Betriebe und Sozialunternehmen werden dann an den Abfallsammelstellen abgegebene Produkte fast gar nicht mehr für eine erneute Nutzung aufbereiten dürfen – selbst wenn diese noch funktionieren, so die Auffassung der Umweltverbände. In einem Offenen Brief fordern die Organisationen die Mitglieder des Bundestages am 25. Februar 2015 daher dazu auf, sich für mehr Wiederverwendung im ElektroG stark zu machen.

  32. Am 24. Februar 2015 legte US-Präsident Barack Obama sein Veto gegen ein Gesetz zum unverzüglichen Bau der Ölpipeline Keystone XL ein. Obama übermittelte seine Entscheidung dem Kongress, in dem die Republikaner das Projekt vorangetrieben hatten. Der Kongress habe das "bewährte Verfahren" aushebeln wollen, mit dem seine Regierung prüfe, ob die Pipeline im Interesse der USA sei, schrieb Obama zur Begründung. Der Präsident will zunächst das Ergebnis einer erneuten Überprüfung durch das Außenministerium abwarten, ehe er über den Bau entscheidet.

  33. Am 24. Februar 2015 tritt der Chef des Weltklimarats IPCC, Rajendra Pachauri, von seinem Amt zurück.Das teilte der IPCC in der kenianischen Hauptstadt Nairobi mit. Vorläufig werde IPCC-Vizechef Ismail El Gizouli den Posten übernehmen. Seine Amtszeit als IPCC-Präsident wäre regulär im Oktober zu Ende gegangen. Pachauri war seit 2002 Vorsitzender des IPCC.

  34. Der Pariser Eiffelturm besitzt nun zwei vertikale Kleinwind-Anlagen mit einer geplanten Jahresproduktion von insgesamt rund 10.000 Kilowattstunden. Die Anlagen wurden zum Abschluss der Renovierung des ersten Zwischenstockwerks installiert und stammen vom auf Kleinanlagen spezialisierten US-Hersteller Urban Green Energy.

  35. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks will den wiederaufbereiteten Müll bundesweit unterbringen, da sich bis auf Schleswig-Holstein und Badem-Württemberg kein weiteres Bundesland freiwillig für die Rücknahme von deutschem Atommüll aus dem Ausland bereit erklärt hat. Die Ministerin schrieb in einem Beitrag für den Tagesspiegel, der in der Ausgabe vom 23. Februar 2015 erschien: "Auf Freiwilligkeit kann ich nicht länger setzen. Ich habe deshalb meine Mitarbeiter gebeten, ein Konzept zu erarbeiten, das eine Verteilung des gesamten noch im Ausland befindlichen Atommülls auf verschiedene Standorte in einem bundesweit ausgewogenen Verhältnis vorsieht." Es geht um insgesamt 21 Behälter mit deutschem Atommüll, die ab 2017 aus der britischen Wiederaufbereitungsanlage Sellafield zurückgebracht werden sollen. Die Aufnahme eines Teils der Behälter hat Schleswig-Holstein angeboten, besteht aber auf der Beteiligung weiterer Länder. Baden-Württemberg will fünf weitere Castoren zwischenlagern, die 2015 aus der französischen Atomanlage La Hague nach Deutschland kommen.

  36. Am 23. Februar 2015 verkündete Shell Canada, das neue Projekt "Pierre River Mine" zum Abbau von Teersanden in der kanadischen Provinz Alberta zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht weiter zu verfolgen. Statt dessen soll die Produktion in der bereits seit zwölf Jahren arbeitenden Teersandmine Athabasca, ebenfalls in Alberta gelegen, mehr als verdoppelt werden. Das "Pierre River Mine"-Projekt, von Shell seit 2007 geplant, ist damit das größte Teersandprojekt, das dem gefallenen Ölpreis zum Opfer fällt: Die Mine sollte 200.000 Barrel Öl pro Tag liefern.

  37. Sechs Wissenschaftler der Abteilung Arthropoda (Gliedertiere) am Zoologischen Forschungsmuseum Alexander Koenig – Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere in Bonn haben in den letzten zehn Jahren über tausend neue Arten beschrieben. Die aus aller Welt stammenden Arten umfassen vor allem Maikäfer, Zitterspinnen, Tausendfüßer, Schwebfliegen und Spanner-Schmetterlinge. Während zahlreiche Arten von den Wissenschaftlern selbst auf Expeditionen gesammelt wurden, stammen andere aus den Sammlungen des Museums in Bonn oder anderer Museen.

  38. Das Bundeskabinett beschloss am 3. Dezember 2014 das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020. Damit soll sichergestellt werden, dass Deutschland seine Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 reduziert. Am 20. Februar 2015 schob die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks das "Aktionsbündnis Klimaschutz" an. Das Aktionsbündnis Klimaschutz soll die Umsetzung des Aktionsprogramms unterstützen, weitere Potenziale aktivieren und zusätzliche Handlungsmöglichkeiten identifizieren. Mit Beteiligten aus Wirtschaft und Gesellschaft wolle man "gemeinsam dem Klimaschutz in Deutschland Rückenwind geben", sagte Hendricks in Berlin. Das Bündnis wird erstmals am 25. März 2015 und anschließend etwa halbjährlich tagen. Die Diskussionen werden dabei nach dem bei internationalen Verhandlungen etablierten "Wiener Format" strukturiert.

  39. Zum 20. Februar 2015 treten drei neue Ökodesign-Regelungen der Europäischen Kommission in Kraft, durch die der Verbraucher beim Kochen Energie und Geld sparen soll. Die Regelungen betreffen mit Strom oder Gas betriebene Haushaltsbacköfen, mit Strom oder Gas betriebene Kochfelder und Dunstabzugshauben. Sie bezwecken unter anderem eine höhere Energieeffizienz, transparentere Verbraucherinformationen sowie eine optimale funktionale Leistungsfähigkeit bei Dunstabzugshauben und einen möglichst geringen Verbrauch im Energiesparmodus. Die Regelungen gelten nicht für Produkte, die bereits im Handel sind, sondern nur für solche, die neu in Verkehr gebracht werden. Es wird erwartet, dass durch die drei Ökodesign-Maßnahmen die CO2-Emissionen von 2020 an um 1 Mio. Tonnen jährlich zurückgehen und die EU jährlich fast 5 Mio. Barrel Öl weniger einführen muss. Alle Ökodesign- und Energieverbrauchskennzeichnungsmaßnahmen zusammen sollen Schätzungen zufolge so viel Energie einsparen wie Italiens jährlicher Primärenergieverbrauch.

  40. Über 100.000 Bundesbürger haben im Herbst 2014 am großen ADFC-Fahrradklima-Test teilgenommen und die Fahrradfreundlichkeit ihrer Wohnorte bewertet. Am 19. Februar 2015 wurden je zwölf Städte zum Thema Fahrradfreundlichkeit ausgezeichnet. Die Urkunden überreichten Rainer Bomba, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), und Ulrich Syberg, Bundesvorsitzender des ADFC, in Berlin. Insgesamt haben 468 Städte und Gemeinden die Mindestteilnehmerzahl erreicht und konnten so in die offizielle Wertung kommen. Die Bestplatzierten im ADFC-Fahrradklima-Test 2014 sind Münster, Karlsruhe, Freiburg, Erlangen, Oldenburg, Ingolstadt, Bocholt, Nordhorn, Wesel, Reken, Ketzin und Rhede. Viele der Städte sind alte Bekannte auf den ersten Plätzen des Tests, der zum sechsten Mal durchgeführt wurde.Der Test zeichne Kommunen aus, die den Radverkehr besonders vorantreiben, und biete den anderen zugleich konkrete Anhaltspunkte für Verbesserungen – sei es bei der Sicherheit, dem Wegenetz oder auch bei den Abstellmöglichkeiten. Die Auszeichnung ist damit Dank und Ansporn zugleich, sagte Staatssekretär Bomba. Besondere Aufmerksamkeit zollten ADFC und BMVI den Aufholer-Städten, die sich im Vergleich zum Fahrradklima-Test 2012 am stärksten verbessern konnten: Wuppertal, Augsburg, Stuttgart, Göttingen, Heilbronn, Trier, Schwerin, Iserlohn, Norderstedt, Heiligenhaus, Eschborn und Ilmenau.