Zeitangabe

Zeitpunkt
2017-03-23

Beschreibung

de

Am 23. März 2017 beschloss der Deutsche Bundestag mit großer Mehrheit die Novelles des bestehenden Standortauswahlgesetz für ein atomares Endlager. Vorgesehen sind eine mehrphasige Suche nach einem Standort mit "bestmöglicher Sicherheit" und eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit insbesondere in den betroffenen Standortregionen. Im Standortauswahlgesetz werden zudem wissenschaftliche Ausschluss-, Mindest- und Abwägungskriterien festgeschrieben. Vorgesehen sind zudem Normen, um sicherzustellen, dass potenzielle Standorte nicht durch andersartige bergbauliche Maßnahmen unbrauchbar gemacht werden. Das Verfahren ist als "lernendes Verfahren" angelegt und soll Rücksprünge ermöglichen. Nach Inbetriebnahme des Endlagers soll eine Bergung für einen längeren Zeitraum zur Korrektur von grundlegenden Fehlern möglich sein.

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