Zeitangabe

Zeitpunkt
2016-12-21

Beschreibung

de

Auf Vorschlag des Bundesministeriums verständigte sich am 21. Dezember 2016 das Bundeskabinett auf einen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Standortauswahlgesetzes. Ziel ist es in einem wissenschaftsbasierten und transparenten Verfahren bis zum Jahr 2031 ein Endlagerstandort zu finden. Das novellierte Standortauswahlgesetz legt dafür Entscheidungsgrundlagen, fachliche Kriterien und Anforderungen fest. Im Gesetzentwurf werden die Empfehlungen der Endlagerkommission aufgenommen. Ausgangspunkt des Standortauswahlverfahrens ist die sogenannte weiße Landkarte. Außerdem enthält der Gesetzentwurf neue Instrumente, die eine umfassende und transparente Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor den Entscheidungen im Auswahlverfahren sicherstellen. Über Fach- und Regionalkonferenzen werden die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig und dialogorientiert in jeder Phase des Standortauswahlverfahrens einbezogen.

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