Zeitangabe

Zeitpunkt
2017-02-21

Beschreibung

de

Am 21. Februar 2017 beschloss der Ministerrat von Baden-Württemberg wichtige Maßnahmen für die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart. Die beschlossenen Maßnahmen basierten auf den Ergebnissen eines Gesamtwirkungsgutachtens, welches im Auftrag des Regierungspräsidiums Stuttgart zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität untersucht hat. Ab 2018 gelten an „Feinstaubtagen“ vorübergehende Verkehrsbeschränkungen im Stuttgarter Talkessel und Feuerbach und Teilen von Zuffenhausen für alle Dieselkraftfahrzeuge, die nicht die aktuell strengste Abgasnorm Euro 6/VI erfüllen. Die geplante Fortschreibung des Luftreinhalteplans umfasst darüber hinaus auch Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV, Rad- und Fußverkehrs, Geschwindigkeitsbeschränkungen, die Förderung alternativer Antriebe für Kraftfahrzeuge sowie die Minderung weiterer Feinstaub PM10-Quellen. Auch Maßnahmen der intelligenten Verkehrssteuerung und innovative Mobilitätskonzepte, wie zum Beispiel Mobilitäts-Apps mit Echtzeit-Daten zu Straßenverkehrsinformationen, Parkplatzbelegungen und ÖPNV-Auskünften, werden von Land und Stadt Stuttgart im Rahmen der Luftreinhalteplanung intensiv verfolgt.

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