Zeitangabe

Zeitpunkt
2017-07-28

Beschreibung

de

Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart gab am 28. Juli 2017 aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 19. Juli der Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. gegen das Land Baden-Württemberg statt. Das Land muss künftig mehr tun, um die Stuttgarter Luft sauber zu halten. Der Luftreinhalteplan des Landes muss ergänzt werden. Und zwar um "Maßnahmen, die gewährleisten, dass schnellstmöglich die geforderten Grenzwerte für Stickstoffdioxid eingehalten werden." Baden-Württemberg muss nun deutlich mehr gegen überhöhte Schadstoffwerte unternehmen als bislang geplant, wenn nötig auch ganzjährige Diesel-Fahrverbote im gesamten Stuttgarter Stadtgebiet verhängen. Solche Verbote seien "rechtlich zulässig und unausweichlich", so das Gericht.

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