Definition

Lang-Lkw können eine Länge von bis zu 25,25 Metern haben. Lang-Lkw dürfen die herkömmlichen Achslasten und Gesamtmassen nicht überschreiten. Damit bleibt es bei maximal 40 Tonnen. Nur wenn sie im Kombinierten Verkehr eingesetzt werden, dann sind 44 Tonnen Gesamtmasse wie ansonsten auch üblich zulässig. Herkömmliche Lkw mit Anhänger dürfen eine Länge von bis zu 18,75 Metern haben. (BMDV (2022): Lang-Lkw)

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