Definition

Das Gesetz dient in erster Linie der Anpassung des Bundesrechts an die zwingenden Vorgaben der Richtlinie 2003/35/EG ... über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten

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de
  • Gesetz über die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten
  • ÖffBetG

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