Definition

Das Statistische Bundesamt definiert Nichtwohngebäude als „… Gebäude, die überwiegend für Nichtwohnzwecke (gemessen an der Gesamtnutzfläche) bestimmt sind. Zu den Nichtwohngebäuden zählen z. B. Anstaltsgebäude, Büro- und Verwaltungsgebäude, landwirtschaftliche Betriebsgebäude und nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude, wie Fabrikgebäude, Hotels und dergleichen.“ (https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Wirtschaftsbereiche/Bauen/Glossar/Nichtwohngebaeude.html)

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  • Nichtwohngebäudebereich

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