Definition

Tunnel sind unterhalb der Erd- oder Wasseroberfläche liegende Bauwerke. Oberirdische Einhausungen von Verkehrswegen mit mindestens 80 m Länge und Galeriebauwerke gelten ebenfalls als Tunnel. Unterführungen zählen nach der Norm nicht zu den Tunnelbauwerken, wenn diese in offener Bauweise hergestellt wurden und kürzer als 80 Meter sind. (DIN 1076:1999-11: Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen. Abs. 3, Begriffe)

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