61. ACK - TOP 05

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TOP 05: Aktionsplan der EU für einen besseren Vollzug des Umweltrechts und eine bessere Umweltordnungspolitik Beschluss: Die Amtschefkonferenz empfiehlt der Umweltministerkonferenz folgenden Beschluss: 1. Die Umweltministerkonferenz nimmt den Bericht des Bundes zum Aktionsplan der EU für einen besseren Vollzug des Umweltrechts und eine bessere Umweltordnungspolitik zur Kenntnis. 2. Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und -senatoren der Länder streben an, Fachwissen und Expertise aus deutschen Umweltverwaltungen für die zu erarbeitenden Verfahrensleitfäden, best-practice-Sammlungen und sonstigen Maßnahmen einzubringen und sinnvolle praktische Zusammenarbeit sowie Austauschmechanismen für best-practice mit anderen Mitgliedstaaten zu fördern, um die effiziente Verbesserung des Umweltrechtsvollzugs in der EU durch freiwillige Maßnahmen zu unterstützen. Protokollerklärung Bayern Bayern sieht den Aktionsplan kritisch, da zu befürchten ist, dass die EUKommission über eigentlich unverbindliche Maßnahmen erheblich in die Vollzugskompetenzen der Länder eingreifen wird. Bayern hält es daher für erforderlich, dass der Aktionsplan auf freiwillige Maßnahmen beschränkt und er den Grundsätzen von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit gerecht wird.

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