Definition

Subsidiarität (lat. zurücktreten, nachrangig sein) ist eine gesellschaftspolitische Regel, die individuelle Freiheit und Verantwortung den Vorzug vor gesellschaftlichem Handeln gibt. Die Verantwortung für eine Aufgabe trägt die jeweils kleinste geeignete Einheit. Dies können Individuen, private Haushalte aber auch z.B. Gemeinden oder Verbände sein. Die Subsidiarität unterstellt eine Zuständigkeitsvermutung der kleineren Einheit gegenüber der größeren, soweit die kleinere in der Lage ist, das Problem selbständig zu lösen. (Bundesfinanzministerium (WWW Glossar 20080915))

Alternative Benennungen

de
  • Subsidiaritätsprinzip
en
  • subsidiary principle

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